Ja, ich meine wirklich, dass das nicht irrelevant ist. Nicht für jeden Praxisfall, insbesondere nicht für das Rechtsempfinden des einen oder der anderen motorisierten Mitbürger - das ist möglicherweise ohnehin nur peripher von irgendwelchen Texten der StVO tangiert. Aber nicht für jeden. Es ist was anderes, wenn man im Zweifelsfall mit einem GEsetzestext wedeln kann, in dem der erste Satz lautet, dass man mit Fahrrädern nebeneinander fahren darf als dass man hintereinander fahren muss. Das könnten durchaus auch ein paar Polizisten merken - und auch niedrige Instanzen können nicht ganz daran vorbei, dass es eine solche Änderung gab. Der Wille des Gesetzgebers ist in dieser Änderung klar erkennbar, dass Nebeneinanderfahren zu "entkriminalisieren".