Er sagte aus dass er das Rad bei einer Entrümpelung in Besitz genommen hat. Dafür hat er möglicherweise Beweise oder einen Zeugen, dann hat er ein bedingtes Nutzungsrecht und kann mglw. einen Ersatz bei mir einfordern...
Welches Nutzungsrecht sollte denn das sein?
Als Eigentümer hast Du einen Herausgabeanspruch gegenüber dem Besitzer. Außerdem ist ein gutgläubiger Erwerb bei gestohlenen Sachen gemäß § 935 BGB ausgeschlossen. Er könnte bestenfalls den Ersatz von Aufwendungen gefordert werden, wenn der Besitzer beispielsweise Verschleißteile ersetzt haben sollte.