Einzig gültig hierfür sind die Beförderungsbedingungen der Bahn.
Google (pfui!) fand die Anwort bei den SBB schnell: aus Hygiene-Gründen müssen Faltvelos zusammengeklappt und verpackt sein. Andere Verkehrsunternehmen sind kleverer und ergänzen um "auf das kleinstmögliche Packmaß".