In Antwort auf: mstuedel

Was mir ausserdem aufgefallen ist: Ich werde in letzter Zeit auch mit Brompton vermehrt unter Androhung einer Busse daran erinnert, dass das Rad in einer Tasche verpackt sein müsse (bis vor ca. 3 Monaten ist mir dies erst einmal in ca. 5 Jahren passiert, nun gleich 3x in Folge - offenbar gibt es strengere Direktiven). Also besser auch mit Faltrad immer einen Überwurf dabei haben!

Einzig gültig hierfür sind die Beförderungsbedingungen der Bahn. Steht dort drin, dass auch Falträder verpackt sein müssen, ist alles andere entgegenkommen der Zugbegleiter. In Deutschland ist dies seit einigen Jahren nicht mehr notwendig. Einen Vorteil gibt es aber in der Schweiz gegenüber Deutschland. In einer entsprechenden Transporttasche reist das Fahrrad kostenlos als Handgepäck mit. Da würde ich gerne mal die Gesichter deutscher Zugbegleiter sehen, wenn man mit so einer Tasche (170cm x 120cm x 20cm) einen ICE betritt.
Gruß Ulli