In Antwort auf: velo 68
... der Rahmen bzw der Gepäckträger nach einem kürzlichen Unfall verbogen ist und sich Risse gebildet haben.

Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde (theoretisch gemeint, also unabhängig davon, ob der Rahmen hier tatsächlich als zerstört anzusehen ist)?