In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: Frawie
Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde
Welche Garantien TT gibt weiß ich nicht. Geben sie Garantien auf den Rahmen?

Bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung könnten die beiden Schäden insofern etwas miteinander zu tun haben, weil bei einer eventuellen Wandlung das Rad ja durch den Unfall weniger wert ist. Das ist aber lediglich eine Vermutung.


Ich denke nicht, dass hier ein Anspruch auf Wandlung überhaupt besteht. Wandlung wäre Rückabwicklung des Kaufs und setzt voraus, dass der Mangel nicht behoben werden kann oder dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist - und das dürfte nicht zutreffen. Der Mangel ist also zu beheben.
Beim Gepäckträger diskutieren wir jetzt ein bißchen ins Blaue hinein - ich sehe aber nichts was hier einen Totalschaden des Rahmens bewirken könnte?