Interessante Frage: Besteht der Garantieanspruch wegen dem Rost am Tretlager weiterhin, wenn der Rahmen durch einen Unfall nach der Meldung des Garantieanspruchs durch einen Unfallschaden zerstört wurde
Welche Garantien TT gibt weiß ich nicht. Geben sie Garantien auf den Rahmen?
Bei der gesetzlichen Sachmängelhaftung könnten die beiden Schäden insofern etwas miteinander zu tun haben, weil bei einer eventuellen Wandlung das Rad ja durch den Unfall weniger wert ist. Das ist aber lediglich eine Vermutung.