In Antwort auf: zaher ahmad
Den Auslandszuschlag bei Amtshandlungen im Ausland zahlst Du immer, das ist in der Gebührenordnung so festgelegt und hat mit Deinem Wohnsitz nichts zu tun.

Das muss ich ergänzen, da bei einer deutschen Meldeadresse die Grundgebühr für den Pass verdoppelt wird. Kannte ich so noch nicht. Man spart also derzeit 59 EUR bei einem Reisepass, falls man ihn im Ausland beantragt und nicht in DE gemeldet ist.

Grüße

zaher