Hier spielen die von Dir angeführten 55 Jahre eine Rolle. Im Prinzip ist die Rückkehr in die gesetzliche verboten, ............
Es gibt wohl eine Ausnahme. Wenn Du nach dem 55. Geburtstag einen Tag sozialversicherungspflichtig in Österreich gearbeitet hast, muss dich die GKV auch nehmen, da Deutschland ein Anerkennungsabkommen mit Österreich hat. Ob das für andere Länder in der EU auch gilt, weiss ich nicht. (Stand der Info ist von 2010)