Langsamfahrende Verkehrsteilnehmer sind aber lt. §5(6)StVO auch verpflichtet, einer nachfolgenden Verkehrsschlange an geeigneten Stellen ein Überholen zu ermöglichen.
Die Kolonnenbildung ist weniger das Problem. In der Regel wollen einige nur eben trotz gleichzeitigem Gegenverkehr überholen. Wenige Sekunden später wäre wieder ausreichend Platz, aber zumachen bedeutet ja, Schwäche zu zeigen.