Wenn eine Airline ausdrücklich eine Fahrradmitnahme im Flieger erlaubt, gelten die genannten Maße nicht, sondern das Rad wird als Sondergepäck behandelt, die Gewichtsangaben werden allerdings übernommen. Außerdem habe ich dieses gefunden: Abweichende Freigepäckregelungen, was bedeutet, das es darauf ankommt von wo, nach wo geflogen wird, es gelten dann unterschiedliche Freigepäckmengen, zusätzlich kann man natürlich das Handgepäck noch ausnutzen. Zu Hause alles richtig wiegen, dann hat Mann/ Frau am Flughafen schon mal ein Problem weniger. Bei hohen Freigepäckmengen (3x 32 kg) das Rad in einen Karton (auch den Karton wiegen und berücksichtigen, durchaus fünf Kilo). Sattel, Pedale, Vorderrad und dessen Schutzblech ab, das Werkzeug dafür mit in den Karton, damit es nicht erst gesucht werden muss wenn es gebraucht wird. Bei weniger Luft bei den Freigepäckmengen mindestens Lenker quer, Pedale ab, Luftpolsterfolie drumrum und mit Frischhaltefolie einwickeln, wenn möglich am Flughafen mit deren Einwickelservice das gleiche wiederholen. Ein spitzen Gegenstand und Werkzeug mit einwickeln(Messer), am Gepäckträger befestigen, damit man das Zeug dann auch wieder ab bekommt. Auf keinen Fall das Messer, oder den anderen spitzen Gegenstand, in das Handgepäck. Die Radtaschen in eine Große Tasche (z.B. Ikea Riesenplasiktüte) in ein einziges Packstück umwandeln. Wenn die Airline es erlaubt das Rad ungeschützt mitzunehmen, ist noch lange nicht gesagt, das das Rad auch fahr tüchtig am Ziel ankommt, wobei die Schadensproblematik meiner Meinung nach zweitrangig ist, erstrangig wäre nämlich das das Rad möglicherweise einfach nicht mehr zu gebrauchen ist und somit die Radreise keine mehr wird. Auf jeden Fall die Airline benachrichtigen das ein Fahrrad mit auf die Reise gehen soll, einmal per mail und mehrmals telefonisch und eine schriftliche Bestätigung erfragen.