Die Größe pro Gepäckstück darf maximal 158cm (Breite + Höhe + Tiefe zusammenaddiert ) betragen. Somit ein KO Kriterium für ein normales Fahrrad:
Ob sich die Größenangabe auf ein Fahrrad bezieht, weiß ich jetzt nicht. Entgegen steht die Beschreibung für das Fahrrad (in der pdf-Tabelle unter Punkt 10).
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ein reguläres Fahrrad (kein Motor/ kein e-bike), ein spezieller Kinderfahrradanhänger
zur Benutzung mit einem Fahrrad oder ein Einrad
Ein reguläres Fahrrad kann meines Erachtens auch größer als 158 cm sein

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Ich wollte damit nur ausdrücken:
Hat man z.B. Freigepäck von z.B. 2 Stück a 23kg, könnte man zwar ein Fahrrad als Freigepäck mitnehmen, aber nur, wenn es diese maximale Größe nicht überschreitet. Und ich zweifle daran, dass man das bei einem normalen Reiserad einhalten kann.
Ein Fahrrad als Sondergepäck darf natürlich größer sein. Aber es kostet ein deutliches Extra.
Renata