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#60369 - 10/21/03 05:14 PM
Frage zur Gewährleistung
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Hallo miteinander,
imöchte mal kurz eine Begebenheit beim Händler schildern und euch um eure Meinung fragen.
Ende August habe ich ein Alien XS bei einem großen Fahrradladen in meiner Ecke gekauft. Vor ein Paar Tagen habe ich einen Ringschlüssel zum ersten Mal benützt und prompt ist er auch gebrochen. Also auf zum Händler und eine Verkäuferin angesprochen. Die holt einen "Mann" und dann gings los. "Eigentlich haben wir gar nichts damit zu tumn, da müssen sie sich an den Hersteller wenden." Damit war ich ntürlich absolut nicht einverstanden und bestand auf mien Recht. Da lenkte der "Mann" scheinbar ein und wollte das Tool an seinen Lieferanten senden und ihn den Schaden beurteilen lassen. Dann folgender Satz: "Wenn der die Gewährleistung ablehnt, dann müssen sie aber eine Pauschale von 5€ irgendwas tragen". Meinen Einwand, daß ich laut Gesetz nicht mit dem Hersteller bzw. seinem Lieferanten zu tun habe, ließ er nicht gelten.
Ich habe mich dann schimpfend davon gemacht... (das Tool in der Tasche)
Nun interessiert mich weniger, ob es wirklich ein Gewährleitungsfall ist, sondern ob die Haltung des Händlers rechtens ist.
Vielen Dank und Grüße
Jürgen
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#60401 - 10/22/03 08:06 AM
Re: Frage zur Gewährleistung
[Re: Jürgen B.]
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TiVo
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Moin Jürgen Es gibt eine zwei jährige Gewährleistungspflicht auf den korrekten Zustand der Ware. Im ersten halben Jahr ist sogar die Beweislast umgekehrt, der Hersteller muss beweisen, dass das Produkt in Ordnung war, danach muss man selbst beweisen, dass dies so war.
Ansprechpartner ist in jedem Fall dein Händler. Voraussetzung ist natürlich, dass Du die Quittung noch hast, sonst wird es schwieriger.
Der Händler ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, (Reparatur oder Tausch) wenn er dir nicht nachweist, dass Du den Schaden verursacht hast.
Genaueres müsste man mal nachsehen, aber vielleicht hocken hier ja noch mehr Hobbyjuristen.
Ich würde also nochmal hingehen, und darauf bestehen, den Chef zu sprechen. Soweit ich das beurteilen kann, hattest Du in jedem Fall Recht!!!! Aufmunternde Grüsse
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#60403 - 10/22/03 08:29 AM
Re: Frage zur Gewährleistung
[Re: Jürgen B.]
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Posts: 14,889
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Bin zwar kein Jurist, aber TiVos Ausführungen sind meines Wissens nach vollkommen korrekt. Ich würde nochmal hingehen und auf den Tresen klopfen. Sollten die sich dann immer noch dumm anstellen: Ab zum Verbraucherschutzverein und zukünftig den Laden meiden. (Das war nicht zufälligerweise Tetrion?). Gruss Uli
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"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
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#60406 - 10/22/03 08:38 AM
Re: Frage zur Gewährleistung
[Re: Uli]
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(Das war nicht zufälligerweise Tetrion?). Gruss Uli Hallo Uli, nein, es war definitiv nicht Tetrion, mit denen bin ich bisher völlig zufrieden. Ich habe dort meine Sinner Liegeräder gekauft und hatte nie ein Problem mit denen Es handelt sich um ein recht großes Normalradgeschäft in einem Kilometer Entfernung zu Tetrion. Gruss Jürgen
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#60464 - 10/22/03 06:19 PM
Re: Frage zur Gewährleistung
[Re: Jürgen B.]
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Hallo Jürgen,
auf alle Fälle ist der Händler dein Ansprechpartner, denn mit ihm hast du den Kaufvertrag geschlossen und nicht mit dem Hersteller.
Wenn etwas während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist kaputt geht hast du ein Anrecht auf Umtausch, Reparatur oder Wandelung. Auf Nachbesserung braucht man sich nur bei komplexeren Teilen einlassen (vorher schlau machen), aber bei so einem einfachen Teil, wie so Multitool dürfte das wohl kaum zutreffen. Denn putt is putt. Und was wollen die beurteilen, dass ein Materialfehler vorliegt? Für dich trifft IMHO nur Umtausch oder Wandelung zu, ich würde mir das Geld wieder geben lassen und dann dort kaufen wo man dich als Kunden besser behandelt.
Lass dich auch nicht von den 5 Euro Bearbeitungsgebühr abschrecken, denn für dich ist die Reklamation kostenlos!
Falls du wieder hingehst und er ist immer noch störrisch, warte doch bis einige Kunden im Laden sind und werde dann etwas lauter, nicht schreien aber so dass es die anderen Kunden mitbekommen. Ab und an hilft es - leider nicht immer.
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Ich habe keine Macken, das sind alles Special Effects. | |
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#60469 - 10/22/03 06:42 PM
Re: Frage zur Gewährleistung
[Re: Jürgen B.]
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Posts: 53
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Hi,
laß Dich nicht abschrecken. Du hast 2 Jahre Garantie, außer bei Verschleißteilen. Der Inverkehrbringer (Verkäufer) ist für den Ersatz, Reparatur oder Kostenrückerstattung verantwortlich, und das kostenlos für den Kunden.
Bestehe auf kostenlosen Ersatz, es steht Dir zu.
Fred
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