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#343022 - 06/13/07 08:09 PM
Wie groß darf das Kettenblatt sein,
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wenn der Winkel zwischen Sattelrohr und Kettenstrebe (Rahmengabelwinkel?!) 72 Grad beträgt? Mein Umwerfer (XT) kann eigentlich ein 48er Kettenblatt verdauen, in der beigefügten Technischen Anlietung steht allerdings, wenn ich alles richtig verstanden habe, daßdies nur gilt, wenn der genannte Winkel zwischen 63 und 66 Grad beträgt. Für die Winkel zwischen 66 und 69 Grad ist ein 44er Kettenblatt als "anwendbares Kettenblatt" genannt.
Welches Kettenblatt darf denn nun ich mit 72 Grad maximal fahren??
Schöne Grüße
Euer verwirrter Daniel
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#343040 - 06/13/07 08:45 PM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: bolle]
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Hallo Daniel,
bist Du sicher das der Winkel zwischen Satelrohr und Kettenstrebe bei deinem Rahmen wirklich 72° beträgt. In der Regel ist der Sitzrohrwinkel (zur Waagerechten, ist ein Rahmenmass) so 71 bis 74°. Das Tretlager liegt meist unter dem Radachsen. Daraus folgt, das der Winkel zwischen Kettenstrebe und Sitzrohr kleiner als 70° ist. Mit geometrischen grundkenntniossen kann man dann aus den Rahmenmassen vom Hersteller den Winkel zwischen Sattelrohr und Kettenstreben berechnen. Aber alle Teorie taugt nix, nur Versuch macht kluch. Will sagen die Angabe zu Schaltungen können stimmen, müssen aber nicht.
Gruß Thomas
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#343049 - 06/13/07 09:10 PM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: thomas-b]
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Hallo ich muß mich korrigieren: der Winkel betragt ca. 67,5 Grad. Hat irgendjemand Erfahrungen mit diesem Umwerfer, vergleichbarem Winkel und einem Kettenblatt mit 46 Zähnen?
Gruß Daniel
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#343065 - 06/13/07 09:57 PM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: bolle]
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Ich habe die Geometriedaten von meinem Hardtail gerade nicht griffbereit, aber vielleicht hilfts trotzdem: Es ist ein Cannondale CAAD4 aus 2004, und ich fahre mit dem normalen XT-Umwerfer aus 2005 eine Kurbel mit 48 Zähnen. Funktioniert absolut problemlos, trotz der 4 Zähne mehr.
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#343070 - 06/13/07 10:12 PM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: bolle]
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Hallo Daniel, es sind zwei Aspekte zu berücksichtigen: 1.Das Umwerferleitblech sollte in der Krümmung schon eine annähernd gleiche Kurve aufweisen, wie das Kettenblatt. Dazu ist der Sitzrohrwinkel maßgeblich und der Blattdurchmesser. 2.Der Gesamtbereich von kleinstem und größtem Blatt und die Abstände sind begrenzt. zu 1.: Wenn du nicht einen Triathlonrahmen hast oder einen Easyrider oder solche Späße, liegt dein Sitzrohr wohl in der angegebenen Toleranz. Blattdurchmesser: sog.Kompaktgrößen bedeuten bei der vorderen Schaltung eine max.Zähnezahl von 44. Wenn dein Umwerfer bis 48 Z. zugelassen ist, zählt er nicht dazu und du kannst das auch so montieren und fahren, 2 Z. mehr liegt wohl noch in der Toleranz, sodaß es vielleicht sogar mit bis zu 50 Z. klappen könnte, das ist dann aber schon RR Niveau. zu.2.: du kannst nicht z.B. 22-32-48 fahren. Dazu ist der Umwerferkäfig zu klein (um das 48er Blatt bedienen zu können, muß der Umwerfeer so hoch sitzen, daß die Kette schleift, wenn sie auf dem 22er liegt). Außerdem ist ein Sprung von mehr als 12 Z. nicht gerade präzisionsfördernd beim Schalten. Gruß Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#343093 - 06/14/07 05:22 AM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: iassu]
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zu.2.: du kannst nicht z.B. 22-32-48 fahren. Dazu ist der Umwerferkäfig zu klein (um das 48er Blatt bedienen zu können, muß der Umwerfer so hoch sitzen, daß die Kette schleift, wenn sie auf dem 22er liegt). Halte ich für ein Gerücht. Reiserad mit zugegeben flachem Sitzrohr 46-34-17, Renner 46-34-20, Mounty (Top-Swing) 44-32-20. ciao Christian
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#343110 - 06/14/07 07:26 AM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: Spargel]
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naja, sieht nach Punktsieg für dich aus...oder hast du da am UWKäfig rummanipuliert? Die RR-UW sind ja relativ lang. Ich erinnere mich aber auch an 4.Kettenblätter bzw. an Adapter, die HR-Ritzel ermöglichten und das Ende der Diskussion war damals, daß Kombinationen von 52-36-26-16 zwar eine Befriedigung für den erfolgreichen Installateur darstellen (Tretlagergehäusedicke vs.16er-Ritzel, Kettenlinie, UW-Käfig, UW-Verstellweg usw.), aber das Gerät von begrenztem Gebrauchswert war, weil das Riesenrad nur bergab eingesetzt werden konnte und das Fahren mit 16 zu 34 zwar den Schwerlasttransport auf Steigungen >20% ermöglicht, aber nicht fahrend, da < als 2 km/h...... Also, wie geht bei dir das "Fahren" mit dem 17er? Und wie schaltet sich das von 17 auf 34 ? Andreas
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...in diesem Sinne. Andreas | |
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#343126 - 06/14/07 08:13 AM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: Spargel]
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Reiserad mit zugegeben flachem Sitzrohr 46-34-17, Renner 46-34-20, Mounty (Top-Swing) 44-32-20.
ciao Christian
Haste da Bilder von? Grüße Eberhard
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Wie war das noch mal mit dem Steine-werfenden Elefanten im gläsernen Porzelanladen? | |
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#343380 - 06/14/07 07:31 PM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: iassu]
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Also, wie geht bei dir das "Fahren" mit dem 17er? Langsamer aber flüssiger als mit nem 22er oder 24er. Kein auffälliger Verschleiß; trotz viel Bergfahrten ist das 17er sogar noch das originale! Und wie schaltet sich das von 17 auf 34 ? Andreas Nicht mit Rapidfire vergleichbar. Könnte mit Rapidfire vielleicht sogar schwierig werden, weil ich deutlich überschalten muß, wobei die TA Blätter wohl schlechter schalten als Original-Shimano, aber die haben ja kein 34er. Aber wo liegt das Problem. Kurze Hügel fährt man eh mit dem mittleren Blatt, und was macht es, wenn man drei, vier, fünf mal am Tag etwas zäher schaltet? ciao Christian
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#343383 - 06/14/07 07:39 PM
Re: Wie groß darf das Kettenblatt sein,
[Re: Hesse]
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Reiserad mit zugegeben flachem Sitzrohr 46-34-17, Renner 46-34-20, Mounty (Top-Swing) 44-32-20.
ciao Christian
Haste da Bilder von? Grüße Eberhard Klar doch. Bitte schön: Das ist das Reiserad, das Mounty ist eher unauffällig, nur ist das 20er (www.mountain-goat.de) am Vierarm schon seeehr knapp, bei der XT-Kurbel habe ich ein bisserl was weggefeilt, damit die Kette schön Platz hat: ciao Christian
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