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#230757 - 03/05/06 04:56 PM
Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
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ex-2881
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#230759 - 03/05/06 05:01 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Hallo Schwarzradlerin, danke für die Hinweise. Hast du auch schon Informationen darüber, wann NummernschildVerordnung für Fahrräder eingeführt wird, damit diese endlich besteuert werden können? Gruß FraGe
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#230771 - 03/05/06 07:05 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Nach kurzem querlesen klingt's ja gar nicht so schlecht.
Aber so wie ich das verstanden habe, wird die Verordnung bei Fahrradanhängern nur penibel, wenn es um Kinderanhänger geht.
Danke für den Link.
Grüße, André
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#230776 - 03/05/06 08:16 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: trubby]
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Nach kurzem querlesen klingt's ja gar nicht so schlecht.
Da würde ich eher sagen, "Nach kurzem querlesen" keine Fahrräder und Anhänger aus heimischer Produktion kaufen. Dann gilt § 15, wo dann ein wenig einfach nach gesundem Menschenverstand endschieden wird. Wo bleibt der Protest der Liegeradfahrer gegen § 6 Absatz 2 Punkt 4? Gruß Jörg
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#230782 - 03/05/06 09:33 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Jörg OS]
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Wo bleibt der Protest der Liegeradfahrer gegen § 6 Absatz 2 Punkt 4?
Tja, Jörg. Mit den Bürokraten muß man geduldig sein. Es gibt immerhin einige Verbesserungen und fast keine Verschlechterungen (von den technisch fragwürdigen Bremsen an Hängern >40kg mal abgesehen). Dümmliche Regelungen wie die Pedalreflektoren (und die Schallzeichen) werden wohl so schnell nicht aussterben, da sich niemand traut, etwas ersatzlos zu streichen. In der Praxis ist das aber IMO nicht von Bedeutung. Auf der Plusseite sind immerhin die längst überfällige Definition der geforderten Bremsleistung und das Freigeben der technischen Beschränkungen bei den Lichtmaschinen. Bleibt zu hoffen, das die TA's bzgl. Beleuchtung ebenfalls nach oben hin geöffnet werden. Außerdem wurden (nicht nur) für Velomobile endlich Fahrtrichtungsanzeiger freigegeben (auch wenn mir der Inhalt der verwiesenen ABl. EG Nr. L 226 S.1, 1998 Nr. L 65 S.35, 1998 Nr. L 244 S.20 nicht geläufig ist). Aber ich gebe dir Recht, ein Grund zum jubeln ist es nicht. Als Burokratie-Pessimist jedoch stehe ich zu meinem Urteil. Grüße, André
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#230786 - 03/05/06 10:09 PM
[Re: Jörg OS]
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ex-2881
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Edited by ex-2881 (03/05/06 10:10 PM) |
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#230793 - 03/05/06 11:50 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Jörg OS]
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Lümmelradler
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Geneigte Velozipeden! Hi Jörg! Wo bleibt der Protest der Liegeradfahrer gegen § 6 Absatz 2 Punkt 4?
Der bleibt logischerweise aus, da Liegeradler sapiens weiterliest und alsdann im gleichen Paragraphen (Nr. 6) und zwar in Abs. 5 erfährt: "hiervon darf nur abgewichen werden, wenn aus konstruktiven Gründen ein anderer Anbau nicht möglich ist" also eine klare Verbesserung gegenüber dem Stand zuvor :-) Grüße! Urs
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#230795 - 03/06/06 12:02 AM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Jörg OS]
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Wo bleibt der Protest der Liegeradfahrer gegen § 6 Absatz 2 Punkt 4? Ähm, das müsste doch die Kleickpedalfahrer noch mehr stören. Irgendwie ist der von Urs vorgebrachte § 6,5 schon spannend - er relativiert in gewisser Weise ja wirklich alles. Nur ein komisches Beispiel: wo ist es bei einem Velokraft NoCom möglich, lichttechnische Einrichtungen dranzumachen? Nicht möglich? Gut, dann ist es auch ohne Licht konform, oder was? Konrad (5)Lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht, nicht verdeckt sowie ständig betriebsbereit sein. Sie müssen so angebaut sein, dass die Lichtverteilung nicht durch Fahrradteile oder Ladung, die auf den Gepäckträgern mitgeführt wird, behindert wird; hiervon darf nur abgewichen werden, wenn aus konstruktiven Gründen ein anderer Anbau nicht möglich ist.
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#230802 - 03/06/06 06:24 AM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Konrad Krause]
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... Nur ein komisches Beispiel: wo ist es bei einem Velokraft NoCom möglich, lichttechnische Einrichtungen dranzumachen? Nicht möglich? ...
NoCom Bild aus der Liegeradforum-WikiWarum ist es denn beim NoCom kontruktionsbedingt nicht möglich, vorne und hinten einen Lampenhalter zu montieren? Von Designbedingt ist ja schließlich nicht die Rede. Grüße, André
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#230808 - 03/06/06 09:00 AM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Moin, Absolut! in jeder Beziehung! überflüssiger Bürokratismus. Interressanterweise wird in der Begründung selber belegt, daß die ganze Sache überflüssig ist. I Im Jahre 2000 wurde bei 73.927 Unfällen mit Personenschaden unter Beteiligung von Fahrrädern 1.775-ma1 die Ursache "Technische Mängel am Fahrrad" genannt; dieses entspricht einem Anteil von 2,4 %. Von diesen Ursachen sind Mängel an der "Beleuchtung" mit 55,6 % der Ursachen weiter in den Vordergrund getreten. Allerdings waren bei knapp 50 % der an Unfällen beteiligten Fahrräder mit technischen Mängeln diese Mängel nicht alleinige Unfallursache. Echt Klasse, wegen maximal 2,4 % Prozent , aller Unfälle, wobei diese Zahl auch auf sehr zweifelhafte Weise zustandegekommen ist,* eine komplett neue bürokratische Verordnung. Wie war das doch mit der Ankündigung von "weniger Staat"? (Bundeskanzlerin ) Warum werden die Regelungen für Renn- und Geländeräder nicht auf alle Räder angewandt ? Warum z.b. nicht eine Beleuchtungsregelung analog zu nicht motorrisierten Wasserfahrzeugen? DAS wäre Entbürokratisierung! Die neuen Regelungen werden keine, NULL Auswirkungen für mehr Sicherheit für Radler haben. Sehr ärgerlich ist auch, daß so was von den Haupt-Unfall-Ursachen ablenkt. Die liegen beim Autoverkehr und in strukturellen Mängeln der Straßenverkehrs-Organisation. Gruß Hilsi * ich habe einen vollen Leizordner mit allen Fahrrad-Unfallstatistiken etc die ich irgendwie beschaffen konnte Habe bei Polizei, Ministerien, Instituten nachgefragt, wie die Zahlen zustandekommen, und weiß daher, wovon ich schreibe:
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Was die sogenannten Wahrheiten angeht, so habe ich sie doch ein wenig im Verdacht der Unbeständigkeit.
(Wilhelm Busch) | |
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#230828 - 03/06/06 10:34 AM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Moinsen,
mal für einen Nicht-Juristen: Heißt das, dass mein Kinderanhänger (weil breiter als 0.8m) jetzt auch nach vorne beleuchtet sein muss, oder muss er das nicht, weil er ja schon benutzt wird (so ne Art Bestandsschutz)?
Quatsch wäre es allemal, nach vorne leuchtet ja mein Fahrrad und das Ding leuchtet im Dunkeln eh wie ein Weihnachtsbaum (Reflektoren)
sollte es aber doch Pflicht sein... Wo bringe ich die Leuchte nur an? Das wird dann wohl was für den "Unsere Teile"-Thread... Gruß Chris
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#230841 - 03/06/06 11:52 AM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Schönen Dank!
Dann kann ich die Bastellösung ja mal verschieben...
Seit wann zierst Du dich eigentlich mit "Zicke" in der Zignatur?
Schönste Grüße, Chris
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#230924 - 03/06/06 06:43 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
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Nach § 10.4 sind nu auch lupinen und andere Tagmacher erlaubt. Von einer maximal zulässigen Leuchtkraft ist nicht die Rede. Allerdings dies nur an Rennrädern und MTBs. Oder habe ich da meine Polarisationsbrille noch nicht abgesetzt?
Daniel
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#230935 - 03/06/06 07:23 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Kekser]
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Ähm, §10.4? Ich nehme mal an, du beziehst dich auf §6.10.4, wonach Akkubeleuchtungen für Rennräder bis zu 11kg und MTB bis zu 13kg auch mit anderen Nennspg. als 6V oder 12V betrieben werden dürfen? Nun, wichtig ist hier vor allem § 14 Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile. Es ist jedoch nicht weiter erläutert, welche Bedingungen für die Bauartgenehmigung bestehen (oder ich habs überlesen). Allerdings wird in den Begründungen unter 1.6.5 weiterhin auf die technischen Anforderungen verwiesen (dort auf TA Nr.23, welche die Befestigung der Beleuchtung beschreibt). Da in den TA's jedoch auch die minimalen und maximalen Leuchtstärken mittels mehrerer Messpunkte beschrieben wird, könnte man darauf schließen, daß es erst einmal nicht heller werden darf *), solange die TA's nicht angepaßt werden. Soweit ich weiß, sind in den TA's immerhin unterschiedliche Mini- und Maximas für 6V und 12V Systeme angegeben. (12V gleich doppelt so hell). Wieso die Helligkeit an der Betriebsspg. festgemacht wird, wird wohl auf ewig ein Rätsel bleiben ... Also doch Polarisationsbrille absetzen. Grüße, André *) Zumindest pro Scheinwerfer.
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#230994 - 03/06/06 11:15 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Da werden sich die hier im Forum reichlich vertretenen Freunde der 2adrigen Verkabelung aber freuen, das §6,9 dies nun zwingend vorschreibt. Verwunderlich ist aber, das man seine Kabel nicht mehr ordentlich verschrauben oder verlöten darf, sondern nur noch mittels fimschiger Klemmen anzuschließen hat. Nicht das das jemand wirklich stören würde, wenn man es anders macht, aber ich finds ein lustiges Detail.. Wolf
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#231002 - 03/06/06 11:59 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Krabbenpuler]
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Moinsen, mal für einen Nicht-Juristen: Heißt das, dass mein Kinderanhänger (weil breiter als 0.8m) jetzt auch nach vorne beleuchtet sein muss, oder muss er das nicht, weil er ja schon benutzt wird (so ne Art Bestandsschutz)? Quatsch wäre es allemal, nach vorne leuchtet ja mein Fahrrad und das Ding leuchtet im Dunkeln eh wie ein Weihnachtsbaum (Reflektoren) sollte es aber doch Pflicht sein... Wo bringe ich die Leuchte nur an? Das wird dann wohl was für den "Unsere Teile"-Thread... Gruß Chris
Moin Chris, ein weißes Licht an der linken Stirnseite eines Kinderanhängers halte ich aus Erfahrung u.U. für überlebenswichtig. Weniger für mich oder den Kinderanhängerpassagier sondern für die illegal auf dem linken Radweg fahrenden velophilen Entgegenkommer. So manch einer dieser meist unbeleuchteten Volltrottel konnte nur knapp das Ausweichen über die Bordsteinkante in den automobilen Gegenverkehr vermeiden, bevor wir uns zur Vervollständigung der Anhängerbeleuchtung mit einem weißen Leuchtdiodenlicht entschlossen... Allerdings: Unsere beiden Kinderanhänger werden nicht nur bei schönem Wetter auf Radreisen oder -touren eingesetzt, sondern auch im täglichen Alltagseinsatz zu jeder Tages- und Jahreszeit...! Gruß aus dem tiefwinterlichen Hamburg, HeinzH.
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... | |
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#231015 - 03/07/06 07:15 AM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Krabbenpuler]
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sollte es aber doch Pflicht sein... Wo bringe ich die Leuchte nur an?
Du kannst davon ausgehen, daß sich die Beleuchtungshersteller schon die Hände reiben werden und schnurstracks eine Leuchte anbieten werden, die an die Deichsel passt. Bin eh mal gespannt, ob das Gesetz jetzt wirklich so kommt. Für den Ritschie 1 hat Weber ehedem schon eine komplette Beleuchtung im Programm gehabt, nachdem eine derartige Gesetzgebung schon damals im Gespräch war (15 Jahre her). Beim Ritschie 2 wurde das Ganze dann gar nicht mehr angeboten, nachdem die Nachfrage nach dem Beleuchtungsset gegen Null ging. Bin mal gespannt, ob wir es jetzt wirklich brauchen werden oder obs wieder gekippt wird.
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#231042 - 03/07/06 12:43 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: HeinzH.]
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Moin Heinz, ...Allerdings: Unsere beiden Kinderanhänger werden nicht nur bei schönem Wetter auf Radreisen oder -touren eingesetzt, sondern auch im täglichen Alltagseinsatz zu jeder Tages- und Jahreszeit...!
So soll´s auch bei uns sein... Was hast Du denn da wie auf die Deichsel montiert um die Lampen zu befestigen? Bei mir wäre es nur eine, die Rückleuchte passt gut hinten dran... Gruß aus dem tiefwinterlichen Hamburg, HeinzH.
Ebensolche Grüße aus dem schon wieder fast (Nebenwege sind noch vereist) frühlingshaften Altona, Chris
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#231264 - 03/08/06 09:04 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Krabbenpuler]
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So soll´s auch bei uns sein... Was hast Du denn da wie auf die Deichsel montiert um die Lampen zu befestigen? Bei mir wäre es nur eine, die Rückleuchte passt gut hinten dran... Moin Chris, zum Befestigen der Leuchten auf der Deichsel verwendete ich einen Adapter, der es normalerweise ermöglicht, bei wenig Platz am Lenker Bordcomputer und GPS nebeneinander zu montieren. Gekauft habe ich diesen bei Globetrotter. Inzwischen haben wir (an unseren beiden Kinderanhängern) andere (flache) weiße Diodenleuchten direkt an den Kinderanhängerunterschalen vorn links montiert. Machs gut, HeinzH.
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Edited by HeinzH. (03/08/06 09:05 PM) |
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#231495 - 03/09/06 09:19 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Da fragt man sich doch, ob das auch für Österreicher, die in Frankreich wohnen, aber in Deutschland mit einem Velo aus der Schweiz unterwegs sind, gilt. Kein Witz - echt! Oder kann ich dann einfach behaupten, dass die Gesetze in Frankreich anders wären (oder die in der Schweiz - kommt sich auf die Situation drauf an ) Oder isch nüsch sprech deusch....
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#231510 - 03/09/06 10:32 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: ]
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Ja Eva, ob das Rad dann auch rechtmässig in den Verkehr gebracht wurde - wer weiss das schon? Ausserdem: wie du schon anmerkst betreffend der sog. "rechtmässigen Herstellung" weiss man ja nun auch nicht so genau, ob den Rahmen nicht irgendwer in China geschweisst hat und nur die Pedalreflektoren in der Schweiz hergestellt wurden. Als ich letztes Jahr mit dem Mountain-Bike durch einen Tunnel (hier bei uns) fuhr, rief mir ein Autofahrer zu: "Kein Licht!" Habe darauf geantwortet: "Ist mir eben geklaut worden!" Aber hier noch eine ganz andere Frage: (off topic) Wie ist denn das mit eurer Rechtschreibreform? Ich war der Meinung, dass es das ß nicht mehr gibt, habe aber noch nie einen Beitrag gelesen, bei dem das ß durch "ss" ersetzt wurde.
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#231513 - 03/09/06 10:54 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Yves]
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Aber hier noch eine ganz andere Frage: (off topic) Wie ist denn das mit eurer Rechtschreibreform? Ich war der Meinung, dass es das ß nicht mehr gibt, habe aber noch nie einen Beitrag gelesen, bei dem das ß durch "ss" ersetzt wurde.
Moin, das ß gibt es natürlich noch, leider scheinen das einige nicht mitbekommen zu haben. Der Unterschied besteht im kurz- oder lang sprechen eines Wortes. dass und Hass ist kurz, Straße und Maß sprichst du aber immer noch lang aus und demzufolge bleibt da das ß bestehen. Daniel
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#231517 - 03/09/06 11:14 PM
Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung
[Re: Kekser]
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Deutsche Sprach' - schwere Sprach'! Ich dachte immer, wenn man eine Maß Bier in Bayern bestellt, wäre das eher lang gesprochen...? Vielleicht, weil man daran so lange trinken kann?
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