Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung

Posted by: HeinzH.

Re: Die neue Fahrrad-Ausruestungs-Verordnung - 03/06/06 11:59 PM

In Antwort auf: Chris Rückert

Moinsen,
mal für einen Nicht-Juristen: Heißt das, dass mein Kinderanhänger (weil breiter als 0.8m) jetzt auch nach vorne beleuchtet sein muss, oder muss er das nicht, weil er ja schon benutzt wird (so ne Art Bestandsschutz)?
Quatsch wäre es allemal, nach vorne leuchtet ja mein Fahrrad und das Ding leuchtet im Dunkeln eh wie ein Weihnachtsbaum (Reflektoren)
sollte es aber doch Pflicht sein... Wo bringe ich die Leuchte nur an? Das wird dann wohl was für den "Unsere Teile"-Thread...
Gruß
Chris


Moin Chris,
ein weißes Licht an der linken Stirnseite eines Kinderanhängers halte ich aus Erfahrung u.U. für überlebenswichtig. Weniger für mich oder den Kinderanhängerpassagier sondern für die illegal auf dem linken Radweg fahrenden velophilen Entgegenkommer. So manch einer dieser meist unbeleuchteten Volltrottel konnte nur knapp das Ausweichen über die Bordsteinkante in den automobilen Gegenverkehr vermeiden, bevor wir uns zur Vervollständigung der Anhängerbeleuchtung mit einem weißen Leuchtdiodenlicht entschlossen...
Allerdings: Unsere beiden Kinderanhänger werden nicht nur bei schönem Wetter auf Radreisen oder -touren eingesetzt, sondern auch im täglichen Alltagseinsatz zu jeder Tages- und Jahreszeit...!

Gruß aus dem tiefwinterlichen Hamburg,
HeinzH.