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#167260 - 04/22/05 07:13 AM Urteil: Tempolimit für Radfahrer
hoba
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#167264 - 04/22/05 07:18 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: hoba]
bikebiene
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hast du was anderes erwartet?
Auch Autos dürfen auf Fußwegen nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
Wenn ein Fußweg für Radler nur freigegeben ist, m u ß t du dort ja nicht fahren. Ergo fahr auf der Straße, wo du hingehörst, da kannst du auch 30 fahren
Bikebiene
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#167277 - 04/22/05 08:10 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: hoba]
atk
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Zitat:
Der Radler habe durch seine hohe Geschwindigkeit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, urteilten die Richter. Allerdings solle der entsprechende Passus vor allem Fußgänger schützen. Daher treffe den Autofahrer in diesem speziellen Fall der größere Teil der Schuld, weil er beim Abbiegen seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.


Ich muss sagen, ich finde das Urteil sehr gerecht. Der Radfahrer war zu schnell, und der Autofahrer hat nicht aufgepasst. Also haben beide Schuld.
Dass man auf einem Gehweg, auch wenn er freigegeben ist, nicht schnell fahren darf, ist doch bekannt. Normalerweise ist zum Fahren ja auch die Fahrbahn da.

Andreas
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#167312 - 04/22/05 10:45 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: atk]
f.hien
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meine rede, solche "freigegebenen" fußwege sind extrem gefährlich und sollten nicht benutzt werden !
leider kapieren das viele autofahrer nicht und ich muss mit hupenden, mich beschimpfenden oder knapp vorbeifahrenden idioten rechnen wenn ich von meinem wahlrecht gebrauch machen und die fahrbahn benutze.
es bleibt aber dabei: die gefahr bei der benutzung von fußwegen ist viel größer.
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#167323 - 04/22/05 11:17 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: hoba]
Berliner
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Was erwartest du denn? Das man auf Gehwegen auch wenn sie freigegeben sind rasen kann wie man will und wenn es dann zum Unfall kommt, man auch noch sein Bike komplett bezahlt bekommt. Meiner Meinung nach sollte der Radler froh sein, daß er überhaupt was bekommt. Das er sogar eine geringere Schuld hat als der Autofahrer ist meiner Meinung nach schon nicht ok. Ich finde das Vergleichbar mit dem Radler auf dem Gehweg in der falschen Richtung nachts und noch unbeleuchtet.

Man kann ja über Autofahrer denken was man will, aber die können halt auch nicht mit allem rechnen. Das es sicher Birnen unter ihnen gibt ist unbestritten aber die gibt es eben auch unter Radlern. Jetzt werden sicher manche mit der potentiellen Gefährlichkeit des Autos kommen. Nen Radler der mit 30 nen Fußgänger umnietet hinterläßt auch ordentliche Verletzungen.

Nen super Beispiel hatte ich letztens wieder auf Arbeit. Radler fährt auf dem Gehweg in die falsche Richtung. Auto kommt aus ner Einfahrt. Es kommt zum Unfall. An den Schäden hat man gesehen, daß das Auto nicht schnell war sondern er sich wirklich nur reingetastet haben kann. Und Radler sieht sein Fehlverhalten nicht ein und versucht sich erstmal aus dem Staub zu machen.... Und zum Schluß wird er auch noch pampig, als ich ihm erkläre wie der weitere Werdegang der Sache ist.

Also nichts mit immer nur böser und gefährlicher Autofahrer!

Gruß Daniel
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#167326 - 04/22/05 11:22 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: hoba]
ToP
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Mal ne Frage,

Sind das die weißen Schilder unter den Fußgängerschildern, die gemeint sind?

Und was ist die Bedeutung von den Doppelschildern mit waagerechtem und senkrechtem Strich? Gibt es bei den beiden auch "Regeln"?

Torsten *der immer mit den Fingern an der Bremse in Fußgänger schießt*
länger ist mir lieber
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#167327 - 04/22/05 11:22 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Berliner]
Kruschi
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Möchte mal wissen, ob es Unterschiede gibt bei den zwei Arten von Radeln auf Gehwegen. Einmal findet man Schilder unter dem Fußgängersymbol (blaues rundes Schild), "Radfahrer frei", würde denken, dass ich da als Radler nur mehr oder weniger geduldet bin und recht langsam sein muss. Dann findet man aber auch runde blaue Schilder, die gleichrangig die Benutzung für Radler und Fußgänger vorschreiben. Wie ist es im letzteren Fall mit der Geschwindigkeit? Dann noch speziell die Frage an Daniel: Wie ist das mit der Anschnallpflicht für Hunde und wo meldet man, wenn das nicht befolgt wird?
Gruß Wolfgang
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#167333 - 04/22/05 11:39 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Kruschi]
atk
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Hallo Torsten und Wolfgang,

Ja, im vorliegenden Fall geht es um "die weißen Schilder unter den Fußgängerschildern".

Der Unterschied zwischen diesen und den "Doppelschildern" (Rad- und Fußgängersymbol übereinander in einem blauen Schild) besteht zunächst mal in der Benutzungspflicht bei den letzteren.
Grundsätzlich muss man überall mit angepasster Geschwindigkeit und rücksichtsvoll fahren. Die explizite Vorschrift der Schrittgeschwindigkeit und der Vorrang der Fußgänger gilt aber nur auf den Fußwegen mit Zusatz "Radfahrer frei" (hier sind Radfahrer nur "geduldet", es handelt sich trotzdem um Fußwege! Normalerweise haben Radfahrer da nichts zu suchen!)

Die Schilder mit senkrechtem Strich und Rad- und Fußgängersymbol nebeneinander bezeichnen getrennte Fahrrad- und Fußwege in einer baulichen Einheit. Leider halten sich viele (Fußgänger wie Radfahrer) nicht an die Trennung.

Andreas
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#167365 - 04/22/05 02:55 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: atk]
Falk
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Schlimmer ist die Variante Fußgänger und Fahrrad übereinander in einer Fläche, svw. "gemeinsamer Geh- und Radweg". Perfiderweise ist ein solcher Weg benutzungspflichtig mit der Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit. Für Stadtverwaltung und Autolobby sehr bequeme Möglichkeit zur Maßregelung. Diese Dinger nehmen bei uns in Leipzig sehr zu (letzte Woche in Dresden hat mich diese Schikane gleich mehrmals überrascht).
Zumindest vom Bf Dre. Neustadt nach Dobritz erscheint mir unsere Landeshauptstadt als regelrecht fahrradfeindlich. (Der OBM ist jetzt auch unter Anklage, es geht aber wohl nur um Untreue).

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#167480 - 04/22/05 08:42 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Falk]
chirlu
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In Antwort auf: falk

Schlimmer ist die Variante Fußgänger und Fahrrad übereinander in einer Fläche, svw. "gemeinsamer Geh- und Radweg". Perfiderweise ist ein solcher Weg benutzungspflichtig mit der Beschränkung auf Schrittgeschwindigkeit.


Da soll Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben sein? Wodurch? Die StVO sagt nur (§ 41 Abs. 2 Nr. 5 lit. c): "auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg haben Radfahrer und die Führer von motorisierten Zweiradfahrzeugen auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen". Rücksichtnahme heißt aber nicht unbedingt Schrittgeschwindigkeit (vor allem, wenn gerade gar keine Fußgänger da sind, auf die man Rücksicht nehmen müßte).
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#167484 - 04/22/05 09:02 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: chirlu]
Falk
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So wurde die Rücksichtnahme mal in der Presse kommentiert ("Ratgeber Verkehr"). Seltsamerweise wird diese Rücksichtnahme Stärkerer gegenüber Schwächeren niemals von Kraftfahrern gegenüber Radfahrern gefordert. Eine normale Straße ohne Narrenwege heisst dann mal eben "Mischbetrieb", offenbar, um diese Situation unnormal erscheinen zu lassen.

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#167525 - 04/23/05 04:49 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Falk]
Baghira
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Alles in allem ist das ein Grund mehr,auf der Straße zu fahren
Wenn man als Fahrradfahrer auf den kombinierten Rad/Fußwegen schrittgeschwindigkeit fahren soll,da kann man gleich absteigen und schieben.Außerdem ist auf der Straße fahren billiger als als Geisterradler auf dem Radweg unterwegs sein.
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#167590 - 04/23/05 11:38 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Berliner]
Uwe Radholz
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In Antwort auf: Berliner



Man kann ja über Autofahrer denken was man will, aber die können halt auch nicht mit allem rechnen. Das es sicher Birnen unter ihnen gibt ist unbestritten aber die gibt es eben auch unter Radlern.


Ich denke, das von Dir geschriebene sollte immer mal wieder in die Erinnerung gebracht werden.
Es gibt DEN AUTOFAHRER einfach nicht.
Ein Idiot ist, wenn er zu Fuß unterwegs ist, ein laufender Idiot, wenn er sich in sein Auto setzt ist er eben ein Auto fahrender Idiot und er wird, so leid uns das hier tuen mag, kein besserer und klügerer Mensch, wenn er sich ein Fahrrad kauft und damit fährt.

Ansonsten kann das Urteil nicht wirklich überraschen.
Es gibt doch schon etliche, die auf solche gemischten Rad/Fußgängerwege Bezug nahmen. Im Tenor kommt dabei raus, dass die Geschwindigkeit so ein zu richten ist, dass keine unziemliche Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer -also meist der Fußgänger- eintreten kann.
Dabei sei damit zu rechnen, dass diese plötzliche Richtungswechsel vornehmen und/oder die Laufgeschwindigkeit veränderten.
Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Fußgänger, die oft auch die (noch) schwächeren Verkehrsteilnehmer sind, erscheint vernünftig.

Es stimmt einfach, wie hier ja mehrfach geschrieben wurde, dass das eigentliche Problem die Pflicht ist, solche Wege zu benutzen.
Das Fahrrad wird als Verkehrsmittel schlichtweg nicht ernst genommen.
Fahre ich zur Arbeit auf solchen Mix-Wegen, und bin gezwungen defakto Schrittgeschwindigkeit zu fahren, kann ich auch gleich laufen.
Das ist schlichtweg absurd.....
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#167597 - 04/23/05 12:17 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Uwe Radholz]
atk
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Zitat:
dass das eigentliche Problem die Pflicht ist, solche Wege zu benutzen

Nein! Der Weg, um den es in dem Urteil ging, war KEIN benutzungspflichtiger Radweg , sondern ein FUSSweg!

Andreas
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#167607 - 04/23/05 12:55 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: atk]
Falk
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Ja, habe ich zumindest mitgekriegt. Es soll vorkommen, dass Diskussionen ein ganz kleines bischen entgleisen. Wer einen "Radfahrer frei"-Fußweg befährt, ist wirklich selber schuld.
Gemeinsame Pflichtfußradwege sind wirklich das größere Problem.

Falk, SchwLAbt
Falk, SchwLAbt
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Off-topic #167613 - 04/23/05 01:24 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Falk]
atk
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Zitat:
Ja, habe ich zumindest mitgekriegt. Es soll vorkommen, dass Diskussionen ein ganz kleines bischen entgleisen.

Meine Antwort ging ja nicht an dich, sondern an Uwe, der in einem Satz auf das Urteil bezug nimmt, im nächsten von gemischten Rad-/Fußwegen und später von Benutzungspflicht spricht.
Für IHN wollte ich klarstellen, dass das in Bezug auf das Urteil so nicht stimmt. zwinker

Andreas
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Off-topic #167619 - 04/23/05 01:48 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: atk]
dogfish
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Keine Sorge, Andreas, Du machst Deinen Job wirklich gut. schmunzel

Und das ist wahrlich nicht leicht, bei sovielen Leuten, die aber auch überall ihren Senf dazugeben müssen. lach zwinker

Wollt Dich nur einbißchen aufheitern.

Gruß Mario
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#167864 - 04/24/05 07:10 PM [Re: hoba]
ex-2881
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Edited by ex-2881 (04/24/05 07:27 PM)
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#167865 - 04/24/05 07:22 PM [Re: ToP]
ex-2881
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#178017 - 06/04/05 10:45 PM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: ]
netfinder
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ist schon mal jemand fuer das NICHT Nutzen eines dieser Pflichtwege verurteilt worden? Ich nutze die in Dresden schon deshalb nicht, da es bei jeder Kreuzung steil bergab und dann gleich wieder bergauf geht und das nervt einfach.
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#178038 - 06/05/05 07:41 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: bikebiene]
JoMo
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Servus,
auch auf die Gefahr hin, daß mich jetzt wieder jemand des Landes verweist zwinker . In Italien gibt es so gut wie keine Radwege, aber da hatte ich noch nie ein ungutes Gefühl, mit dem Rad unterwegs zu sein (auch nicht in Neapel Innenstadt !!!). Radwege sind halt fast alle von Autofahrern geplant worden. Entsprechend müßig sind sie oft. Viele Radwege führen schlichtweg nicht zur mehr Sicherheit für den Radler. Vor allem nicht für Kinder, denen ja auch noch gesagt wird, daß man da sicher fahren kann.

Gruß
Josef
when life gives you lemons make lemonade
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#178039 - 06/05/05 07:47 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Kruschi]
JoMo
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Zitat:
Wie ist das mit der Anschnallpflicht für Hunde und wo meldet man, wenn das nicht befolgt wird?


...also Hund nicht angeschnallt, vielleicht noch Raucher und telefoniert dabei. Da isser fett...... grins
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#178042 - 06/05/05 07:55 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: Uwe Radholz]
JoMo
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Zitat:
Ein Idiot ist, wenn er zu Fuß unterwegs ist, ein laufender Idiot, wenn er sich in sein Auto setzt ist er eben ein Auto fahrender Idiot und er wird, so leid uns das hier tuen mag, kein besserer und klügerer Mensch, wenn er sich ein Fahrrad kauft und damit fährt.


Servus Uwe,
da hast du zwar recht, muß aber auch gleich widersprechen.
So mancher Gentleman, der vielleicht einer vor ihm, Einkaufstaschen schleppenden Frau die Tür aufhält und vielleicht auch noch eine Tasche abnimmt mutiert schon mal zum Rüpel, wenn die gleiche Frau mit ihrem vom Einkaufen beladenen Panda auf der Autobahn nur mit 120 einen LKW überholt und er mit seinem 5er nicht so schnell vorbei kommt, wie ersich das vorstellt. Warum das wohl so ist. Psychoanalytiker vor! zwinker

Gruß
Josef
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Off-topic #178043 - 06/05/05 07:57 AM Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer [Re: dogfish]
JoMo
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Zitat:
Wollt Dich nur einbißchen aufheitern.


....also süsser Senf, oder grins grins

Josef
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