Posted by: atk
Re: Urteil: Tempolimit für Radfahrer - 04/22/05 08:10 AM
Zitat:
Der Radler habe durch seine hohe Geschwindigkeit gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, urteilten die Richter. Allerdings solle der entsprechende Passus vor allem Fußgänger schützen. Daher treffe den Autofahrer in diesem speziellen Fall der größere Teil der Schuld, weil er beim Abbiegen seine Sorgfaltspflicht verletzt habe.
Ich muss sagen, ich finde das Urteil sehr gerecht. Der Radfahrer war zu schnell, und der Autofahrer hat nicht aufgepasst. Also haben beide Schuld.
Dass man auf einem Gehweg, auch wenn er freigegeben ist, nicht schnell fahren darf, ist doch bekannt. Normalerweise ist zum Fahren ja auch die Fahrbahn da.
Andreas