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#157977 - 03/14/05 06:57 AM Parkgebühren für Betriebsparkplätze?
HeinzH.
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Moin,

eine zunehmende Zahl von Betrieben stellt ihren ArbeitnehmerInnen Parkplätze für Privat-Pkw nur noch gegen die Zahlung von Parkgebühren oder einer Mobilitätsabgabe zur Verfügung.

Parkgebühren werden ins Budget der jeweiligen Firma überführt,

Mobilitätsabgaben dagegen fließen in einen Topf, aus dem heraus Maßnahmen "weg vom privaten Pkw" finanziert werden, z.B. Job Tickets für den ÖPNV, Fahrradförderungsmaßnahmen oder auch Fahrgemeinschaftsförderungskonzepte.
Der "Topf" wird im Allgemeinen paritätisch mit der jweiligen Arbeitnehmervertretung verwaltet.

Betriebe mit Bezahlparkplätzen für Arbeitnehmer sind in HH z.B. die Körber AG und das Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf.

Erwähnt werden sollte noch, daß Bezahlparkplätze für Betriebe in Innenstadtlagen schon immer üblich waren....

Wie wird das "heiße" Thema von Euch gesehen?

Gruß aus HH,
HeinzH., der als ehemaliges Betriebsratsmitglied (13 Jahre) das Thema aus verschiedenen Blickwinkeln kennt....
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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#157994 - 03/14/05 09:04 AM Re: Parkgebühren für Betriebsparkplätze? [Re: HeinzH.]
wanz
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Posts: 1,120
Moin,
bei dem Thema bin ich voller Zweifel. verwirrt
Wo liegt der Betrieb?
Gibt es vernünftige Alternativen zum Hinkommen?
Wie sind die Park-Zeiträume (Täglich, Monatlich, ...)
Ist das Mitführen des Privat-PkW´s wirklich nicht zu Umgehen?

Mein Arbeitgeber wollte vor einigen Jahren (um das Stadtsäckel zu füllen) eine Parkgebühr einführen;
auf einem Parkplatz der nicht nur für Arbeitnehmer erreichbar ist, sondern auch als billige Alternative für EinkäuferInnen gilt.
Meine Arbeitsstelle liegt in der Vorstadt.
Die Abgabe sollte ca. 80,-DM (ja die gab´s noch) pro Monat kosten.
Meine Tätigkeit beinhaltet das Einkaufen von Verbrauchsgegenständen & größeren Artikeln aber teilweise auch die Mitnahme von KlientInnen in meinem Privat-PKW; oder mal eben die Einsatzstelle zu einem anderen Termin verlassen, ....
Diese Fahrten müssen rein theoretisch grins als Dienstreise peinlich vorher beantragt werden. (Die Abarbeitung/ Abrechnung dieser Dienstreisen dauert ca. 2 Jahre).

Ich habe mich damals geweigert, die Parkplatzabgabe zu zahlen, und bin seitdem als wirr Illegaler wirr auf unserem Parkplatz. (Fahre aber auch wirklich nur Auto, wenn es nicht anders geht.
Gruss wanz
Lieber Heidenspass statt Höllenqual
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#157996 - 03/14/05 09:06 AM Re: Parkgebühren für Betriebsparkplätze? [Re: HeinzH.]
Andi
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Posts: 379
Im Land Hessen wurde vor einigen Jahren erwägt, für alle hessischen Behörden nur noch Bezahlparkplätze zur Verfügung zu stellen, die allerdings von allen Bediensteten per genereller Parkplatzabgabe von damals 20,- DM pro Monat (soweit ich das noch in Erinnerung habe) bezahlt werden sollten. Das Experiment ist noch im Anfangsstadium gestorben, da es folgende Punkte gab, die gegen eine solche Gebühr sprachen:

- Nicht jeder Kollege muß zwangsläufig auch mit dem Auto kommen...
- Nicht alle Liegenschaften des Landes Hessen haben genügend Freiraum, um allen Parkplatzbenutzern einen Parkplatz zu bieten
- Angeblich hätte dann jeder Bedienstete Anrecht auf einen eigenen, ihm gehörenden Stellplatz gehabt, auf dem dann auch kein anderer hätte stehen dürfen.
- Man hätte die dort geparkten Autos teuer versichern müssen, da man bei einem "Bezahlparkplatz" im Schadensfall als PKW-Besitzer Ansprüche gegen den Parkplatzeigentümer hätte stellen können.

Ich persönlich hätte nichts dagegen, eine angemessene Mobilitätsabgabe zu zahlen, die mir einerseits einen festen Stellplatz garantiert, wenn ich mit dem Auto komme (kommen muß...) und andererseits aber mittel- bis langfristig mich eventuell vom Individualverkehr unabhängiger machen könnte. Parkplatzgebühren, die nur unserem mißverwalteten Landeshaushalt zugute kommen und dort nur zum Löcherstopfen verwendet werden, sollten nicht sein.
Das Leben ist wie eine Reise. Wenn Du reist, lebst Du zweimal.
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#158017 - 03/14/05 10:43 AM [Re: HeinzH.]
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#158087 - 03/14/05 03:20 PM Re: Parkgebühren für Betriebsparkplätze? [Re: ]
Falk
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Posts: 34,232
Doch, Eva, auf Fahrradabstellanlagen im Betrieb hast Du einen Rechtsanspruch. Der Betrieb haftet für alle Sachen, die der Arbeitnehmer in den Betrieb mitbringt. Ausnahmen sind nur unangemessene Wertsachen und , gugge an, Kraftfahrzeuge. Wir hatten es erst vorletzte Woche bei der Meisterausbildung, rechtsbewusstes Handeln. Falls nötig, gucke ich mal nach, wo es steht (könnte BGB sein).

Falk, SchwLAbt
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#158220 - 03/14/05 10:55 PM [Re: Falk]
ex-2881
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Off-topic #158228 - 03/15/05 06:26 AM Re: Parkgebühren für Betriebsparkplätze? [Re: ]
Jan
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Posts: 2,398
Geht aber nur bei gutem Wetter oder?
Ich habe zum Glück eine kleine Abseite, ohne Teppich, wo ich auch bei Regen einüparken kann zwinker
Jan
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Off-topic #158248 - 03/15/05 08:33 AM [Re: Jan]
ex-2881
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#158259 - 03/15/05 09:23 AM Re: Parkgebühren für Betriebsparkplätze? [Re: ]
MarkusHH
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Posts: 1,150
In Antwort auf: Schwarzradlerin


Solange sich niemand darueber aufregt, stehen meine Karren deshalb in meinem Buero. grins


... also das habe ich mich bisher nur mit dem Birdy getraut (ist aber auch ein schwarzes grins ). Unter den Schreibtisch oder ins eigens freigeräumte Wandschrank-Fach. Aber vielleicht sollte man wirklich etwas selbstbewußter mit dem Rad auftreten, wenn die betrieblichen Abstellplätze ungenügend sind (bei uns gibts immerhin einige im Innern des Firmengeländes, was eine relative Sicherheit bedeutet). Mit dem Versuch, für das Dreirad eine Ecke in der Tiefgarage zu ergattern, bin ich aber zwei Mal abgeblitzt. Inzwischen ist das Trike auch verkauft.

Wenn ich den Ausblick deute, liegt Dein Büro nicht im Erdgeschoss. Bugsierst Du das Dreirad in den Aufzug?

Gruß aus HH
Markus
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#158263 - 03/15/05 10:03 AM [Re: MarkusHH]
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