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#138934 - 12/27/04 11:28 AM Fahren auf Radwegen oder Straßen
Crosswind
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Hallo Zusammen!

Mein kleiner Bruder, der angehende Polizist und Klugsch... meint, wenn es Radwege gibt dann muss ein Radfahrer die auch nutzen.

Meine Meinung war folgende: Solange mein Rad verkehrstauglich ist darf ich auch auf der Straße fahren, wenn ich einen Grund dafür habe. Zum Beispiel fahre ich bei uns zwischen zwei Ortschaften immer auf der Hauptstraße und nicht auf dem paralell-laufenden Radweg, weil
1. der Radweg voll mit Spaziergängern ist
2. der Radweg tückische Kurven macht und
3. die Straße abschüssig ist, wodurch ich dann recht schnell fahre.

Wie seht Ihr die Sache, wer kennt die Rechtlage?

Gibt es für Rad(Wander)wege eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Muss ich auf Radwegen fahren wenn es welche gibt?

Gibt es die Regel noch dass Räder unter 10kg tagsüber auch ohne Licht, Schutzblechen etc. auf der Straße fahren dürfen?

Was braucht ein Rad um Verkehrstüchtig zu sein?

Hey, viele Fragen...bin gespannt was Ihr dazu sagen könnt!

Beste Grüße

Philip
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#138940 - 12/27/04 11:44 AM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
Sissi
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Hallo Philip

rein rechtlich besteht der Radwegezwang nur dort wo die Radwege mit dem blauen Schild gekennzeichnet sind. Von einer Geschwindigkeitsbegrenzung für Fahrräder habe ich noch nichts gehört oder gelesen. Da es ja auch Radler ohne Tachometer gibt, wäre das wohl auch sinnlos. Das mit der Beleuchtung hat nichts mit dem Gewicht zu tun. Nur Sporträder (Rennräder) dürfen ohne Beleuchtung bzw. ohne Dynamobetrieb fahren. Alle anderen brauchen eine dynamobetriebene Beleuchtung.

Ich hoffe, dass ich dir weiter helfen konnte. Übrigens ist es so, dass schlecht befahrbare Radwege aus der Radwegepflicht raus genommen werden müssen.

Bis dann

Sissi
Ich genieße die Natur und versuche sie zu bewahren.
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#138941 - 12/27/04 11:51 AM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Sissi]
Crosswind
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Hallo Sissi.

Das heißt dass meine Cateyes (Batteriebetrieben also) mein Mountainbike nicht verkehrstüchtig machen?

Und auf der Straße fahren darf dann tagsüber jedes Rad, das sportlich aussieht, oder nur Renräder? Das wäre ja Quark, oder?

Gruß
Philip
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#138942 - 12/27/04 11:54 AM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
7schläferfahrrad
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Hallo Philip,
wir sind doch nicht in Österreich, da sind Rennradler von der Radwegebenutzungspflicht ausgenommen; zum Ausgleich haben Radwegbenutzer auch keine Vorfahrt vor rechtsabbiegenden Autos (in gleicher Fahrtrichtung!)
Auf deutschen Radwegen wird bei Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h automatisch eine Mitschuld des Schnellfahrers angenommen -im Falle eines Unfalls böse .
Wenn du nicht nachweisen kannst, dass die Benutzung eines Radweges unzumutbar gefährlich ist, musst du ihn auch benutzen; als Gefährdung gilt schlechter Fahrbahnbelag, überhohe Bordsteinauffahrten, aber nicht unbedingt Falschparker, Glasscherben oder Fussgängerzusammenrottungen!
Ich habe nichts gegen Radwege, nur gegen die Benutzungspflicht!
bäh So, jetzt noch die alte Leier: 2 unabhängige Bremsen, helltönende Glocke, 6 Volt 3 Watt - Moment, da hat sich was verändert, mach doch mal einer weiter, der sich damit besser auskennt...!

Axel zwinker

Edited by 7schläferfahrrad (12/27/04 11:57 AM)
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#138944 - 12/27/04 12:04 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
Henning
Member Accommodation network
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Die ersten beiden Gründe kannst Du ruhig anführen, wenn Du mit einer Streife Ärger bekommst. Dann kannst Du nämlich ganz unverschämt sagen, wenn sie es verantworten können, daß Dir, obgleich pflichtgemäßer Benutzung, hin und wieder ein Kleinkind unters Vorderrad kommt, dann würdest Du dort fahren. Anders gesagt, wenn man als Radfahrer auf dem Radweg nicht mehr sicher unterwegs ist, darf man auf die Straße. Das mit den tückischen Kurven würde ich ebenso dazuzählen. Und zwar, weil viele Zeitgenossen gerne Kurven schneiden.

Bei uns in Siegen gibt es Radwege, die führen einmal quer über einen Parkplatz, verlaufen einige hundert Meter parallel dazu, um dann wieder quer darüber zu laufen. Nach einigen Fast-Unfällen, bei denen Autofahrer mir meine Vorfahrt nicht zugestanden und mich, da ich von quasi rechts hinten kam, nicht gesehen habe, fahre ich lieber über die Parkplätze.
Außerdem vermeide ich gerade im Sommer Radspuren auf Gehwegen, da dort viele Mütter mit Kindern unterwegs sind und Kinder sich eben nicht bewußt sind, daß sie nicht auf den roten Streifen laufen dürfen.

Außerdem gibt es noch andere Kriterien für Radwege. Da kannste hier die Suchfunktion bemühen oder googeln.

Auf einem Radweg muß man mit angepasster Geschwindigkeit fahren.

Auch Rennräder müßen Radwege benutzen. -> Da mir auf unseren gepflasterten Radwegen aber nach 500 Meter durch Vibrationen die Hände abfallen würden, von der Materialbelastung ganz zu schweigen, lasse ich das. Außerdem bin ich eh so schnell wie der übrige Verkehr.

Die Kriterien für ein für den Verkehr zugelassenes Rad findest Du ebenfalls durch die Suchfunktion oder Google.

Hoffe, habe Dir geholfen.

PS: Bitte Deinen Bruder doch mal, mit Dir mitzufahren und die Autos zu zählen, die euch auf z.B. einer Landstraße mit weniger als dem Mindestsicherheitsabstand überholen. Und frag ihn vorher, wie groß der ist! Ich weiß es, und er??
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#138945 - 12/27/04 12:04 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
first hippi
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wegen der sache mit dem licht

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_17.php

daraus geht einiges hervor, was das thema licht betrifft
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#138949 - 12/27/04 12:16 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
Sissi
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Die Radwegepflicht hat nichts mit der Art von Rädern zu tun. Wenn du 10 Jahre und älter bist darfst du nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren. Und Radwegepflicht besteht - egal ob hell oder dunkel - nur wenn der Radweg mit dem blauen Schild gekennzeichnet ist. Wenn dein Bruder bei der Polizei ist müsster er das eigentlich wissen. Also bei blauen Radwegeschild musst du den Radweg nutzen, ist der Radweg gar nicht oder anders beschildert kannst du auch auf der Straße fahren. Bei Autofahrern hat sich diese Regelung aber noch nicht rumgesprochen. Einen Dynamo brauchst du leider schon. Wenn dich Polizei kontrollieren würde und konsequent dabei ist, kostet der fehlende Dynamo wahrscheinlich sogar Punkte in Flensburg.
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#138950 - 12/27/04 12:16 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
Holger
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Also, Radwege, die als Radwege ausgeschildert sind, müssen grundsätzlich benutzt werden.

Ein guter Link zur Rechtlichen Lage ist dieser hier.
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#138951 - 12/27/04 12:19 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
fghpw
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Rennräder unter 11kg Gewicht dürfen ausschlißlich mit Batterie betriebener Beleuchtung fahren. Eine Befreiung von Beleuchtungszwang gibt es nicht. Wäre auch nicht ratsam! Ich habe genug Beinaheunfälle und Unfälle gesehen weil Radfahrer ohne Licht unterwegs waren. Reflektoren allein reichen nicht! Und du kannst nicht 100% ausschließen das du nicht doch mal bei Dunkelheit unterwegs bist. Den Dynamozwang halte ich persönlich für Wert zu überdenken. Da Lampen auf Leuchtdioden-Basis eine recht hohe Leuchtdauer haben, dafür habert es ein wenig an der Reichweite. Aber dies ist Sache des Gesetzgebers und ich sitze nicht im Bundestag.
Du bist angehalten mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren. Wenn also Kinder oder Hunde auf einen kombinierten Rad/Fußweg unterwegs sind kann dies auch mal Schrittgeschwindigkeit bedeuten. Prinzipiell würde ich wohl nicht schneller fahren, als es für KFZ's auf der Straße erlaubt ist.
In Punkto Verkehrssicherheit gibt es ja auch folgenden Link:
http://www.polizei-bw.de/verkehr/fahrrad/index_teile.htm
Tschüs Guido!
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#138956 - 12/27/04 12:55 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: fghpw]
Crosswind
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Hallo.

Das sind ja schon einige Informationen, und viele gute Links. Um mir ein Bild von der Praxis machen zu können füge ich mal eine Umfrage ein!

Konkrete Erläuterungen zu Eurer Sicherheitsausstattung sind ebenfalls erwünscht cool

Beste Grüße

Philip


Welche Sicherheitsaustattung habt Ihr an Eurem Rad montiert?
Multiple choices allowed



Votes accepted: 12/27/04 12:52 PM
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Achtet Ihr im Ausland auf volständige Sicherheitsausstattung?
Only one choice allowed



Votes accepted: 12/27/04 12:52 PM
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#138958 - 12/27/04 01:01 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
kangari
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Also auf Tour im Ausland ist die Sicherheitsausrüstung zu benutzen öfters eine Gefährdung. Warum? Diejenigen, die Du überholst, drehen sich aus Neugier um. Hab deswegen die dynamobetriebene Beleuchtung abgeschraubt. Mal davon abgesehen, daß ich des öfteren Kabelbruch hatte.
Gruß peter
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#138961 - 12/27/04 01:10 PM [Re: Sissi]
ex-2881
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#138963 - 12/27/04 01:16 PM [Re: Crosswind]
ex-2881
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#138966 - 12/27/04 01:27 PM [Re: fghpw]
ex-2881
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#138969 - 12/27/04 01:34 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
Uli
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Zitat:
Solange mein Rad verkehrstauglich ist

Wenn es das nicht ist, darfst Du damit nicht auf öffentlichen Strassen und Wegen unterwegs sein.

Zitat:
darf ich auch auf der Straße fahren, wenn ich einen Grund dafür habe.

Das darfst Du auch ohne Grund - quasi "just for fun" - und auch fast überall anders. lach
Spass beiseite. Der einzige Grund für eine Nicht-Benutzung eines Radweges ist ein so schlechter Zustand desselben, dass Du oder Dein Rad bei der Benutzung gefährdest bist (z.B. Glasscherben, Schneedecke).

Zitat:
1. der Radweg voll mit Spaziergängern ist
2. der Radweg tückische Kurven macht und
3. die Straße abschüssig ist, wodurch ich dann recht schnell fahre.

Keines davon ist ein "rechtmäßiger" Grund für eine Nicht-Benutzung eines Radweges.
(Trotzdem benutze auch ich aus diesen und ähnlichen Gründen manchen Radweg nicht, sondern fahre auf der Strasse.)

Zitat:
Wie seht Ihr die Sache, wer kennt die Rechtlage?

Im Streitfall ist da eine Menge Ermessen drin, weshalb die Regeln von Fall zu Fall unterschiedlich ausgelegt und angewendet werden. Im Web gibt es trotzdem eine Menge "basics" dazu, z.B. beim ADFC.

Zitat:
Gibt es für Rad(Wander)wege eine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Im Prinzip ja, wie schon erwähnt. Du darfst nur so schnell fahren, wie es die Umstände erlauben, so dass Du keinen Dritten gefährdest. Und das kann auch heissen: Absteigen und schieben.
(Allerdings finde auch ich genau diese Regel absolut zum Ko...., wenn Du auf der Strasse ohne Gefahr oder Behinderung für Dich und andere "schnell" unterwegs sein könntest. So benutze ich bergab niemals die Radwege z.B. an der Berg. Landstr. in Düsseldorf (G-max ca. 50 km/h) und am Trillser Berg in Hochdahl (G-max ca. 60 km/h), jeweils bei gemütlichem Mitstrampeln.)

Zitat:
Muss ich auf Radwegen fahren wenn es welche gibt?

Wie erwähnt: Ja, wenn der Radweg von einem blauen Lollipop verziert wird. Allerdings gibt es auch da Grenzfälle (z.B. "Am Kleinforst" in Düsseldorf; hier verläuft der Radweg nach kurzer Strecke nicht mehr parallel zur Strasse und führt "ganz woanders" hin).

Zitat:
Gibt es die Regel noch dass Räder unter 10kg tagsüber auch ohne Licht, Schutzblechen etc. auf der Straße fahren dürfen?

Schutzbleche gehören nicht zur erforderlichen (Sicherheits-) Aussstattung. Ansonsten ist die Frage weiter oben erschöpfend beantwortet worden.

Abschliessend eine Frage: Sind Polizisten wirklich so blöd, ist deren Ausbildung so schlecht oder nimmst Du uns (mit der Erklärung zur Frage) auf'n Arm? (Es ist keine Schande hier im Forum einzugestehen, dass man keine Ahnung von einem Thema hat.)

Gruss
Uli

Edited by Uli (12/27/04 01:36 PM)
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#138976 - 12/27/04 01:51 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Uli]
Crosswind
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Zitat:
Abschliessend eine Frage: Sind Polizisten wirklich so blöd, ist deren Ausbildung so schlecht oder nimmst Du uns (mit der Erklärung zur Frage) auf'n Arm? (Es ist keine Schande hier im Forum einzugestehen, dass man keine Ahnung von einem Thema hat.)


Naja, es ist richtig dass ich mich noch nie wirklich mit Radwegen und Gesetzeslagen beschäftigt habe, also auch keine Ahnung von dem Thema hab. Mein Bruder ist seit einem halben Jahr bei der Polizei in Ausbildung und hat erst neulich das Thema Fahrräder behandelt. Wir haben einfach diskutiert ob ich wirklich als Radfahrer immer auf Radwegen fahren muss, und kamen zu keinem schlüssigen Ergebnis.

Was ich bisher gelernt habe:

Radweg ist nicht gleich Radweg. Der in meinem Beispiel mit der abschüssigen Straße ist nicht als Radweg gekennzeichnet. Überhaupt sind unsere Radwege hier meistens nur mit schwarzer Schrift auf gelbem Schild gekennzeichnet, also eher ein Wegweiser als ein Verkehrszeichen! Diese Wege sind nicht parallel zu einer Straße sondern verlaufen komplett anderst als die Hauptstraße.

Folglich sollte man als Radfahrer immer dann Radwege benutzen, wenn man das gefahrlos kann.

Radwege muss man nur dann benutzen, wenn sie wirklich als solche ausgewiesen sind (blaues Schild)

Die Polizei kann mic also nicht generell von der Straße verbannen, wenn parallel dazu ein betonierter Wanderweg oder Feldweg verläuft.

Gruß
Philip
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#138982 - 12/27/04 02:04 PM [Re: Crosswind]
ex-2881
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#138984 - 12/27/04 02:11 PM [Re: Uli]
ex-2881
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#139056 - 12/27/04 08:33 PM Re: Fahren auf Radwegen oder Straßen [Re: Crosswind]
Jan
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Welches Rad meinst Du? grins grins

Jan
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