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#1063655 - 08/24/14 03:46 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: iassu]
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Hallo,
nach der Auslegung von SH würde ein Trecker mit Anhänger "den Verkehr" noch viel mehr behindern, denn er ist schlechter zu überholen als eine kleine Gruppe Radfahrer.
Grüße Andreas
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#1063656 - 08/24/14 03:46 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rennrädle]
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jetzt sollte jeder Radfahrer innerhalb der kommenden 2 Wochen einen Antrag auf eine Familioenradtour mit z.B: 6 Personen stellen und es denen dort in alle erdenklichen Rathäuser senden. Renata, Du sprichst mir aus der Seele. Gleichzeitig würde ich um schriftliche Stellungnahme bitten, falls es doch nur 5 oder gar 7 Teilnehmer werden. Prost Mahlzeit
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#1063663 - 08/24/14 03:59 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JaH]
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Verbesserungsvorschlag: alle fragen an, ob überhaupt eine Erlaubnis erforderlich ist Renata
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#1063669 - 08/24/14 04:23 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rennrädle]
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Vielleicht können die Bürgermeister der Niedersachsen auch Eilanträge von zuhause erledigen Ich würde die Anfragen per Fax stellen
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#1063670 - 08/24/14 04:25 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Holger]
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Nur weiß ich nicht, ob das a) der richtige Ansprechpartner ist (ist es nicht das Verkehrsministerium?) und ob b) "gehässig" zielführend ist. "Gehässig" ist doch erstmal nicht nötig, wenn man die Argumente auf seiner Seite hat.
Viele sachliche E-Mails höhlen meiner Meinung nach effektiver, weil man sich "moralisch" eher mit dem Inhalt beschäftigen als bei gehässigen.
Viele Grüße, Holger
Die Leute, die sich um den Tourismus kümmern, haben im Gegensatz zum Verkehrsministerium ein gewisses natürliches Interesse an Radfahrern, zumindest bewerben sie entsprechende Angebote Daher erhoffe ich mir von der Seite ein gewisses Feedback fürs Verkehrsministerium, das sie nicht so einfach ignorieren können, wie Mails von Radlern. Mit gehässig meine ich, daß ich mir nicht verkneifen konnte zu sagen, daß in SH offenbar auch kleinere Gruppen von Radlern nicht erwünscht wären und ich mir das auch für Familienurlaube merken würde und ansonsten hoffe, daß der offensichtliche Personalüberbestand im Verkehrsministerium dem Rotstift zum Opfer fallen möge ... Mails mit rein sachlicher Argumentationen haben natürlich auch ihren Sinn. Viele Grüße, Jens
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#1063671 - 08/24/14 04:26 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Juergen]
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Vielleicht können die Bürgermeister der Niedersachsen auch Eilanträge von zuhause erledigen Ich würde die Anfragen per Fax stellen ähmmm.. den Nordstaat haben wir noch nicht. Wenn du Faxen machen willst, dann bei den Holsteinern und Schleswigs
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#1063690 - 08/24/14 07:12 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Blinderelch]
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Mal schauen wie lange es dauert bis es in Bayern auch so ist. Ach, da habe ich weniger Bedenken. Ein bisserl schlechte Presse (die SZ ist dann doch etwas größer als die SHZ) und der Adler vom Horst bayerische Löwe dreht sich aber sowas von schnell in den Wind... Grüße Alexander
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#1063693 - 08/24/14 07:21 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: anneradschi]
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das gilt doch nur für geführte Radtouren
Im Zeitalter von Navis macht man doch keine geführten Radtouren mehr.....hahahaha
Im Gegenteil!!! Dazu kam mir schon gestern der lästerliche Gedanke: mit einem gedruckten, erst recht einem elektronischen (also auf den momentanen Standort 'live' reagierenden) Tourenführer am Lenker... ist das dann auch eine geführte Tour??? Könnte man ja mal bei den zuständigen Stellen anfragen...
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#1063696 - 08/24/14 07:39 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Rad-Lexl]
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Mal schauen wie lange es dauert bis es in Bayern auch so ist. Ach, da habe ich weniger Bedenken. Ein bisserl schlechte Presse (die SZ ist dann doch etwas größer als die SHZ) und der Adler vom Horst bayerische Löwe dreht sich aber sowas von schnell in den Wind... Grüße Alexander Aha, der hört auf die SZ? Aber jetzt nicht regelmäßig
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#1063714 - 08/25/14 04:48 AM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Andreas]
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Hi Andreas
nach der Auslegung von SH würde ein Trecker mit Anhänger "den Verkehr" noch viel mehr behindern, denn er ist schlechter zu überholen als eine kleine Gruppe Radfahrer.
Das schoss mir spontan auch in den Sinn. Aber "Trecker" ist halt "normaler" Verkehr. Finde das UNMÖGLICH und in der Tat, Bayern könnte ich mir sehr gut als nächsten Kandidaten vorstellen.
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet | |
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#1063720 - 08/25/14 06:16 AM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Das schreit ja förmlich nach außerörtlichen, veranstalterlosen und periodischen Critical Mass Touren... Dann mal tau, ihr Schleswig-Holsteiner Gruß aus Münster, HeinzH. P.S. Welche Kieler Regierungskoaltition war es eigentlich, die diese Trottelei einst beschlossen hatte?
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Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen... |
Edited by HeinzH. (08/25/14 06:21 AM) |
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#1063723 - 08/25/14 07:12 AM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Das einen da die Polizei raus zieht, glaube ich weniger. Aber wenn ein Autofahrer so eine Gruppe umfaehrt wird sich jede Versicherung ums zahlen drücken. Genau so eie bei der Helm Geschichte.
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#1063728 - 08/25/14 07:53 AM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: HeinzH.]
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P.S. Welche Kieler Regierungskoaltition war es eigentlich, die diese Trottelei einst beschlossen hatte? Die absonderlichen Besonderheiten in SH, sind durch Verwaltungsvorschriften bedingt. Ich gestehe, ich habe keine Ahnung wer VwV's beschließt. Macht das in dem Fall auch der Landtag?
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Dif-tor heh smusma! \\//_ - Lebe lang und in Frieden. Und für Radfahrer: Radel weit und ohne Platten. In dem Sinne meint Jochen: Das Leben ist hart. Mit und ohne Oberlippenbart. | |
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#1063731 - 08/25/14 08:09 AM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Ich habe vor ein paar Jahren mal mit einem befreundetem Polizisten über das fahren im Verband diskutiert. Kraftfahrzeugverbände, Motoradclubs z.B., müssen angemeldet werden, dafür gibt es Vorschriften und mein Freund meinte damals auch es sehr sehr unklar ob dies nicht auch für andere Verbände gelten müsse.
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An 2 Tagen im Jahr kann man nicht radfahren, die beiden Tage sind gestern und morgen! Gruß Fred | |
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#1063740 - 08/25/14 08:54 AM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Fred67]
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und mein Freund meinte damals auch es sehr sehr unklar ob dies nicht auch für andere Verbände gelten müsse. Jo und wenn es dann darum geht eine CM vor Ort zu verdammen, ist die Frage auf einmal sehr, sehr klar und wird mit "auf jeden Fall ja, es braucht eine Anmeldung" beantwortet. Dahinter stecken gerne sog. Gummiparagraphen. In der StVO steht derartiges jedoch nicht drin. Link §27 StVO bei dejure. Bei Kfz kann ich eine solche Regelung aber noch verstehen, bei Rädern, bis auf wenige denkbare Situationen, jedoch nicht. Die rechtliche Situation scheint daher, einmal mehr, nicht ausreichend klar definiert und durchdacht worden zu sein. Und dazu gesellt sich dann ein "gesellschaftliches Denken bzw. Empfinden", wonach Radfahrer als störendes Hindernis empfunden werden. Und dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, damit irgendwer mal eben die rechtlichen Vorgaben so verschärft, um die lästige Radfahrerei noch unattraktiver zu machen. Und hier wie anderswo, schäumen die Emotionen hoch. Aber worin besteht die wirkliche Einschränkung? Fährt die Polizei in SH jeder Gruppe Radfahrern auf Land- und Bundesstraßen hinterher, hält sie an und verlangt die Genehmigung und die genehmigte Route zu sehen? Wohl eher nicht! Aber sie könnten es und dieses Risiko, plus den neuen Zeitgeist des "jetzt bloß nicht auffallen=verdächtig machen!", läßt ein Unwohlsein (Unsicherheit) und den Drang/Wunsch nach Klärung des Risikos aufkommen. "Wir" wünschen uns Sicherheit. Die Sicherheit, durch Radfahren in einer Gruppe, nicht potentiell kriminalisiert zu werden.
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#1063800 - 08/25/14 02:18 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JaH]
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http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htmDa ist es sogar sehr klar geregelt zu §29 übermäßige Straßennutzung: Erlaubnis muss erteilt werden ab 100 Teilnehmer oder wenn mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen ist. Ist dann wieder die Frage ab wann es eine erhebliche Beeinträchtigung ist..
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Edited by Fred67 (08/25/14 02:20 PM) |
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#1063811 - 08/25/14 02:49 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Sickgirl]
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Hallo, ich hab vorhin von Herrn Stefan Christiansen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, Referat Verkehrspolitik, Verkehrsrecht, Luftfahrt) eine Antwort bekommen mit der Pressemitteilung/Klarstellung in Sachen Radtouren. Hier der Link: Klarstellung Verkehrsministerium SH Hört sich doch wesentlich entspannter und der Sache angemessen an. Viele Grüße, Jens
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#1063816 - 08/25/14 03:06 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Der Ton ist entspannter, aber die eigentlich spannende Frage wird ausgespart: Sind geführte Touren (z.B. vom ADFC) in einer Gruppenstärke von sagen wir einmal 20-40 Teilnehmern, die über einen längeren Bundes- oder Landesstraßenabschnitt führen, nun genehmigungspflichtig oder nicht? Selbst wenn sie großzügig genehmigt werden würden, wären die damit verbundenen Verwaltungskosten sehr ärgerlich.
Ferner bleibt die Feststellung: Die Tour behindert nicht den Verkehr, sie IST Verkehr.
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#1063818 - 08/25/14 03:07 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Danke für den Link. Die haben bestimmt mitgelesen.
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#1063848 - 08/25/14 04:03 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Mathias-HH]
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Dazu meine ich mal an anderer Stelle etwas gelesen zu haben: Das Im-Kreis-Fahren in einem Kreisverkehr ist generell (auch mit anderen Fahrzeugen) nicht zulässig. Mit welchem Paragraphen dies begründet wurde, weiß ich nicht mehr; dass sich hier aber eine unnötige Verkehrsbehinderung ergibt, liegt auf der Hand.
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#1063860 - 08/25/14 05:00 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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Der Ton ist entspannter, aber die eigentlich spannende Frage wird ausgespart: Sind geführte Touren (z.B. vom ADFC) in einer Gruppenstärke von sagen wir einmal 20-40 Teilnehmern, die über einen längeren Bundes- oder Landesstraßenabschnitt führen, nun genehmigungspflichtig oder nicht? Moin, wenn man die Klarstellung wörtlich nimmt (und das würde ich so machen), dann braucht man bis zu 100 TeilnehmerInnen keine Genehmigung, sondern erst darüber. VG Manfred
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#1063861 - 08/25/14 05:04 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: eisbaerluebeck]
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Moin, wenn man die Klarstellung wörtlich nimmt (und das würde ich so machen), dann braucht man bis zu 100 TeilnehmerInnen keine Genehmigung, sondern erst darüber.
Nein, das lese ich so nicht heraus. Dort steht, dass man bei mehr als 100 Teilnehmern definitiv eine Genehmigung brauche, dass dies bei weniger Teilnehmern generell nicht nötig sei, steht so allgemein nicht da.
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Edited by derSammy (08/25/14 05:05 PM) |
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#1063873 - 08/25/14 05:42 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: derSammy]
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das lese ich so nicht heraus. Dort steht, dass man bei mehr als 100 Teilnehmern definitiv eine Genehmigung brauche, dass dies bei weniger Teilnehmern generell nicht nötig sei, steht so allgemein nicht da. Na sprich es doch aus, da steht eine Genehmigung ist erforderlich und also auch bei unter 100 Teilnehmern, wenn mit einer erheblichen Verkehrsbeeinträchtigung zu rechnen ist. Gummiartig, so dehnbar ist die Formulierung "erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung" und damit hat das nette Verkehrsministerium fast nichts dementiert, sondern bestätigt, was der ADFC da ausgesprochen und jener Staatssekretär dann auch bekräftigt hat. Wenn es ganz dumm kommt, kann selbst für ganz kleine Touren, gleich wer sie anbietet/durchführt, eine Genehmigung verlangt werden. Nur WANN eben WER feststellt, dass für irgendeine Veranstaltung nun eine behördliche Erlaubnis notwendig ist, DAS wissen wir nun noch immer nicht. Lustig. Lustig auch was in einem anderen Absatz steht. Anbieter geführter Radtouren dürfen erlaubnisfrei auf den 4300km Radwegen ihre Veranstaltungen durchführen.
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#1063890 - 08/25/14 06:13 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: JensDecker]
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Hallo, ich hab vorhin von Herrn Stefan Christiansen (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein, Referat Verkehrspolitik, Verkehrsrecht, Luftfahrt) eine Antwort bekommen mit der Pressemitteilung/Klarstellung in Sachen Radtouren. Hier der Link: Klarstellung Verkehrsministerium SH Hört sich doch wesentlich entspannter und der Sache angemessen an. Viele Grüße, Jens Bürokratischer Schwachsinn der Steuergelder verschlingt! Ist für mich ein Fall für den "Hammer der Woche" beim ZDF Länderspiegel. Gut dass chleswig Hostein ein total ödes Bundesland ist, wo ich Radfahren ganz und gar nicht bevorzuge. Gruss Thomas
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#1063893 - 08/25/14 06:31 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Mathias-HH]
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Ja wie geilo, und die Mucke dabei Hätte ich davon gewusst - ich wär extra hingefahren mwahahahahaha.
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#1063909 - 08/25/14 06:55 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Thomas1976]
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Gut dass chleswig Hostein ein total ödes Bundesland ist, wo ich Radfahren ganz und gar nicht bevorzuge.
Gruss Thomas Moin Thomas, das kann ich doch nicht glauben. So eine Aussage von Dir. Warst Du überhaupt schon in Schleswig - Holstein? Nach dieser Aussage kann ich es mir nicht vorstellen.
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#1063912 - 08/25/14 07:03 PM
Re: Radtouren genehmigungspflichtig?
[Re: Pedalpetter]
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Warst Du überhaupt schon in Schleswig - Holstein? Nach dieser Aussage kann ich es mir nicht vorstellen. Ja, oft genug. Gerade im Mai habe ich ein langes Wochenende dazu genutzt um die Nordseeküste und Teile des Innlandes abzuradeln, weil ich Freunde in Rendsburg besucht hatte. Als bekennender Freund des gebirgigen Terrain kann ich Küste und Gegenwind nicht allzuviel abgewinnen. Ist nett aber nicht mehr. An Berglandschaften wie im Schwarzwald, Harz, Thüringer Wald oder Alpen kom SH meilenweit nicht ran.
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