Posted by: JaH
Re: Radtouren genehmigungspflichtig? - 08/25/14 08:54 AM
In Antwort auf: Fred67
und mein Freund meinte damals auch es sehr sehr unklar ob dies nicht auch für andere Verbände gelten müsse.
Jo und wenn es dann darum geht eine CM vor Ort zu verdammen, ist die Frage auf einmal sehr, sehr klar und wird mit "auf jeden Fall ja, es braucht eine Anmeldung" beantwortet.
Dahinter stecken gerne sog. Gummiparagraphen. In der StVO steht derartiges jedoch nicht drin. Link §27 StVO bei dejure.
Bei Kfz kann ich eine solche Regelung aber noch verstehen, bei Rädern, bis auf wenige denkbare Situationen, jedoch nicht.
Die rechtliche Situation scheint daher, einmal mehr, nicht ausreichend klar definiert und durchdacht worden zu sein. Und dazu gesellt sich dann ein "gesellschaftliches Denken bzw. Empfinden", wonach Radfahrer als störendes Hindernis empfunden werden. Und dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, damit irgendwer mal eben die rechtlichen Vorgaben so verschärft, um die lästige Radfahrerei noch unattraktiver zu machen.
Und hier wie anderswo, schäumen die Emotionen hoch. Aber worin besteht die wirkliche Einschränkung? Fährt die Polizei in SH jeder Gruppe Radfahrern auf Land- und Bundesstraßen hinterher, hält sie an und verlangt die Genehmigung und die genehmigte Route zu sehen? Wohl eher nicht! Aber sie könnten es und dieses Risiko, plus den neuen Zeitgeist des "jetzt bloß nicht auffallen=verdächtig machen!", läßt ein Unwohlsein (Unsicherheit) und den Drang/Wunsch nach Klärung des Risikos aufkommen.
"Wir" wünschen uns Sicherheit. Die Sicherheit, durch Radfahren in einer Gruppe, nicht potentiell kriminalisiert zu werden.