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#1367127 - 12/18/18 09:33 PM
Fahrradzukunft 27 erschienen!
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Underway in British Indian Ocean Territory
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Liebe ForumistAs, Die aktuelle Ausgabe der unabhängigen und werbefreien Zeitschrift <Fahrradzukunft> ist erschienen. Aus dem Editorial: Liebe Leser*innen, Hi Panta, auch dies ist ein fremder Text, den wir entfernen müssen. Zudem ist er ja von dir verlinkt.
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet |
Edited by Juergen (12/19/18 06:48 AM) |
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#1367241 - 12/19/18 05:08 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: panta-rhei]
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Danke für den Hinweis.
Grüsse uwe
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#1367253 - 12/19/18 06:33 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: panta-rhei]
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Der Artikel über die Schutzstreifen bzw. das dazu ergangene Urteil des OVG Lüneburg vom 25.07.2018 (Aktenzeichen 12 LC 150/16) ist spannend. Da lässt sich doch was mit anfangen......
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#1367310 - 12/20/18 09:44 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Behördenrad]
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AndreMQ
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... Da lässt sich doch was mit anfangen...... Ja, aber was?
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#1367313 - 12/20/18 10:19 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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... Da lässt sich doch was mit anfangen...... Ja, aber was? Ich vermute mal, dass damit deutlich gemacht wurde, dass es keine Benutzungspflicht für solche Spuren gibt? Das mag sein. Nur hebt das nicht das Rechtsfahrgebot auf, was bedeutet, dass man trotzdem in der Spur zu fahren hat. Das Gericht hat einfach nur nach einem eleganten Weg gesucht, die Klagebefugnis des Radlers zu verneinen. Das gelang wohl. Ich habe beim (zugegeben oberflächlichen) Lesen nicht verstanden, was ihn bewog, in die zweite Instanz zu gehen.
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#1367315 - 12/20/18 10:29 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Uwe Radholz]
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Hallo Uwe, Das mag sein. Nur hebt das nicht das Rechtsfahrgebot auf, was bedeutet, dass man trotzdem in der Spur zu fahren hat. Ja, sofern man ausreichenden Abstand zu parkenden Autos halten kann. Das Landgericht Berlin urteilte 1995, dass Radfahrer einen so großen Abstand von parkenden Autos halten müssen, dass sie eine unachtsam geöffnete Autotür nicht gefährdet. Hier zum Beispiel ist es gar nicht möglich, den Streifen zu benutzen, ohne in der Dooring-Zone zu fahren. Abgesehen, dass er am Ende suggeriert, man könne oder dürfe auf dem Gehweg weiterfahren. Grüße Andreas
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Edited by Andreas R (12/20/18 10:30 AM) |
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#1367317 - 12/20/18 10:40 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Andreas]
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Hallo Andreas,
und ich vermute mal, dass das der normal begabte KFZ-Führer an dieser Stelle auch erwartet.
Ist aber ein schönes Bild. Außer dieser absurden Beendigung des Streifens ganz "normal": Auf beiden Seiten der Straße parken Autos. Auf der Straße fahren sie und dürfen verkehrsbedingt auch in den Schutzstreifen rein. Ein paar Zentimeter bleiben für Menschen, die einfach, was Menschen gelegentlich tun, zu Fuß gehen. Und wenn du das zutreffend als irre bezeichnen würdest, dürftest du ziemlich sicher damit rechnen, dass dir allgemeines Unverständnis entgegenschlägt und man dich für irre hält.
Gruß Uwe
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#1367360 - 12/20/18 05:00 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Uwe Radholz]
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Genau solche Streifen sind völlig nutzlos, denn sie ändern nichts am Rechtsfahrgebot. Die »normal begabten KFZ-Führer«, die ich meistens als mental unterbelichtet erlebe, schalten bei diesen Markierungen auf »Fahren in Fahrspuren« und damit ist der seitliche Überholabstand gegessen. Die blauen bis grünen Freunde und Helfer sehen das in der Regel auch so.
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#1367366 - 12/20/18 06:02 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: panta-rhei]
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Gibts sonst noch Kommentare zu den anderen Artikeln? Wir freuen uns auch über Leserinnenbriefe! ... und vielleicht hat jemand Lust auf regelmässige Mitarbeit? Wir haben bald ein Redaktionstreffen in FFM und freuen uns über "frisches Blut"
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet | |
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#1367376 - 12/20/18 07:32 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Falk]
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Die ... KFZ-Führer,... schalten bei diesen Markierungen auf »Fahren in Fahrspuren« und damit ist der seitliche Überholabstand gegessen. Die blauen bis grünen Freunde und Helfer sehen das in der Regel auch so. genau wie die Planer und auch die Radfahrer oder würde hier einer gemäß § 10 anhalten? Gruß Stefan
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Alle reden vom Wetter, wir radeln los.
(frei nach einem DB-Werbespruch der siebziger Jahre) | |
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#1367380 - 12/20/18 09:17 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: panta-rhei]
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Gibts sonst noch Kommentare zu den anderen Artikeln? ...
Ja, zum Erfahrungsbericht des Fernpendlers zwischen H und CE. Aber ich lasse das hier. Das gibt nur Prügel.
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Nach der Reise ist vor der Reise. | |
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#1367385 - 12/20/18 10:22 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Jaeng]
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Gibts sonst noch Kommentare zu den anderen Artikeln? ...
Ja, zum Erfahrungsbericht des Fernpendlers zwischen H und CE. Aber ich lasse das hier. Das gibt nur Prügel. schreib nen Leserbrief, dann kommt sie verspätet aber paar Sachen liegen mir da auch auf der Zunge
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#1367386 - 12/20/18 10:26 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Oldmarty]
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Gibts sonst noch Kommentare zu den anderen Artikeln? ...
Ja, zum Erfahrungsbericht des Fernpendlers zwischen H und CE. Aber ich lasse das hier. Das gibt nur Prügel. schreib nen Leserbrief, dann kommt sie verspätet aber paar Sachen liegen mir da auch auf der Zunge Nur los ! Wenns den mit Radfahren zu tun hat
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet | |
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#1367394 - 12/21/18 07:11 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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... Da lässt sich doch was mit anfangen...... Ja, aber was? - Das Gericht stellt klar fest, dass diese Radfahrsrteifen keine Pflicht beinhalten, sich ausschließlich innerhalb der Markierung fortbewegen zu müssen.
- Das Gericht stellt klar, dass, wo keine Pflicht / kein Zwang mit einer behördlichen Maßnahme verbunden ist, auch kein Klagegrund, und somit keine Klagebefugnis besteht.
- Das Gericht stellt klar fest, dass den Umständen nach (sicherer Seitenabstand!) auch ein Fahren außerhalb der Markierung kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot darstellt.
- Das Gericht stellt klar fest, dass ohne "Zwangsanordnung" zur Benutzung des Streifens auch keine "behördlich angeordnete Gefahrenerhöhung" für den Radverkehr gegeben ist (wogegen ja geklagt wurde).
..... und somit auch bei etwas knapp bemessenen Radverkehrs-"Angebotsstreifen" kein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt, weil kein Nutzungszwang gegeben ist. Man beachte den LKW im Gegenverkehr und stelle sich auf dem Radverkehrs-"Schutzstreifen" morgendlichen Schüler-Radverkehr vor. Ist 'ne stark befahrene Berufspendler-Straße nach Bonn-Beuel, Höhe Bonner Bogen. Auf solchen Streifen (andere gibt es in Bonn übrigens nicht!! - das ist dort Normalzustand) bin ich immer links neben der Abstandsmarkierung (gestrichelte Linie) gefahren - Hupkonzert hin oder her. Mit dem genannten Urteil kann man mit den zust. Behörden mal in die Diskussion gehen, dass sie die Streifen abschaffen, und statt dessen einfach regelmäßig Fahrrad-Piktogramme auf die Fahrbahn pinseln - als Zeichen an den KFZ-Verkehr, dass Fahrräder korrekt die Fahrbahn benutzen dürfen. Auch können die zust. Behörden mit der zust. Polizei vereinbaren, dass das Nichteinhalten des Schutzstreifens durch Radfahrer nicht beanstandet wird, solange niemand gefährdet wird. Mit solchen Urteilen kann man seine Argumentation eben gut unterfüttern. ........, schalten bei diesen Markierungen auf »Fahren in Fahrspuren« und damit ist der seitliche Überholabstand gegessen. Die blauen bis grünen Freunde und Helfer sehen das in der Regel auch so. Das dürfen die auch gerne so sehen. Die zwei Mal in x Jahren, die ich von denen mal angesprochen werde, kümmern mich nicht. Diskutieren tue ich nicht - wenn die auf ein Knöllchen bestehen, sollen sie das aufnehmen. Wenn der Bescheid kommt, habe ich ausreichend Ruhe und Muße, mit der Behörde zu "verhandeln", ob es sich tatsächlich um einen Verstoß gegen irgendwas gehandelt haben könnte. Mit der Polizei auf offener Straße diskutieren - da haben die keinen Spaß dran und mir versaut es auch nur die Laune. Also, was soll's?
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#1367396 - 12/21/18 07:36 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Oldmarty]
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Underway in British Indian Ocean Territory
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Gibts sonst noch Kommentare zu den anderen Artikeln? ...
Ja, zum Erfahrungsbericht des Fernpendlers zwischen H und CE. Aber ich lasse das hier. Das gibt nur Prügel. schreib nen Leserbrief, dann kommt sie verspätet Du bist herzlich aufgefordert, mitzumachen - und so dazu beizutragen, dass wir immer schön pünktlich erscheinen Und keine faulen Ausreden: Die naechste RedSitzung ist in FFM!
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Liebe Grüsse - Panta Rhei "Leben wie ein Baum, einzeln und frei doch brüderlich wie ein Wald, das ist unsere Sehnsucht." Nâzim Hikmet, Dâvet | |
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#1367400 - 12/21/18 09:11 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Behördenrad]
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AndreMQ
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Ja, ist alles richtig, der Schutzstreifen ist quasi "shared space" und darf und muss sogar z.B. von LKW überfahren werden. Kein Problem. Aber in allen Bildern gibt es nur ein Problem und das ist nicht der Schutzstreifen, sondern es ist vielmehr der Blechdreck und d.h. die Parkplätze müssen aufgelöst werden und die Haltverbote durchgesetzt (auf dem Bild mit dem Remsscheider Auto ist doch auf der Gegenfahrbahn solches Parken kaum erlaubt?). Der Unsinn ist, dass die Pest des ruhenden Verkehrs "heimlich" über das Dooring beständig einen Teil der knappen Fahrbahn beansprucht. Also: Parkplätze nur dort, wo auch Dooring nicht in die Fahrbahn ragt. Die Verkehrsplaner sind die Gekniffenen, die weder von diesen Richtern Hilfe bekommen und die veranwortliche Politik in der Kommune hat einen Haufen Angst davor, sich mit den Anwohner anzulegen (das nennt sich "Parkdruck") und beide stellen die Verkehrsplaner vor nicht lösbare Aufgaben. Solche Urteile passen - zunächst überraschend - voll in diese Linie. Anstatt mitzuhelfen, diesen teuer angelegten Schutzstreifen Wirkung zu verschaffen, wird es formaljuristisch lächerlich gemacht.
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#1367401 - 12/21/18 09:18 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Uwe Radholz]
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Ich fahre in diesen Situationen schon immer konsequent auf oder gar neben der gestrichelten linken Linie. Zu knappes Überholen ist dabei nicht ausgeschlossen, kommt aber ziemlich selten vor, noch seltener als wenn gar kein Fahrradlametta irgendwo hin gepinselt ist. Trotzdem halte ich diese viel zu schmalen UN-Schutzstreifen für überflüssig wie ein Kropf, eben weil sie gedanklich mit dem Fahren in Fahrstreifen verwechselt werden. Letzteres betrifft übrigens nicht nur KfZ-Lenker, sondern auch Verkehrsplaner. An der Umgestaltung der Kölner Ringe im letzten Jahr kann man das gut erkennen. Ists schmal, wird die Begrenzung gestrichelt, ists etwas breiter, ist sie durchgezogen. Zu schmaler Schutzstreifen zwischen Abbiegespuren gibts natürlich. Dafür keine Blauschilder (wären an Radfahrstreifen nötig, an Schutzstreifen nicht). Es werden wohl erst Gerichte feststellen müssen, wo dort Radfahrstreifen und wo Schutzstreifen ist und wie das mit dem weiterhin legalen Fußwegradeln zusammenpassen soll.
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Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten. | |
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#1367402 - 12/21/18 09:23 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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Ich glaube du siehst das falsch. Wenn es gegen die Parker ging, müsste man gegen diese vorgehen. Und das sollte eventuell möglich sein.
Das Gericht hatte aber nur darüber zu befinden, ob man gegen Schutzstreifen klagen könne. Und das geht so eben nicht.
Gegen die Parkplätze kann man eventuell klagen, auch mit dem Argument des Schutzstreifens in der Dooringzone (Parker zwingen dazu den Schutzstreifen zu verlassen, was zusätzlich gefährdend ist, auf jeden Fall der anvisierten Schutzwirkung offensichtlich nicht zuträglich ist).
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#1367406 - 12/21/18 10:12 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: derSammy]
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AndreMQ
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Hier mal ein Beispiel für einen mMn gelungenen Schutzstreifen. Auf der Straße wurde relativ schnell gefahren, aber die optische Verengung der Spuren durch die Schutzstreifen mindert das und gibt den Alltagsradlern ein Sicherheitsgefühl (es sind nicht die Kampfradler hier im Forum gemeint). Vor kurzem hat tatsächlich ein Anwohner-A-Loch den Antrag gestellt, dies alles zugunsten von Parkplätzen aufzulösen, weil die Blechpest sich ungestört weiter ausbreiten möchte. Die Verkehrsplaner haben eine ausgezeichnete Gegenvorlage für den Stadtrat gemacht, der dann diesen durch und durch dummen Antrag abgewiesen hat. Die Verkehrsplaner möchten viel mehr für den Radverkehr tun, werden aber durch die vorgesetzte Politik, Gerichte und Verwaltungsvorschriften, die alle den fließenden KFZ-Verkehr als oberste Prio haben, behindert. Die Politik ist wieder gepresst durch die "Anwohner". Die Verkehrswende ist nicht NOx, E-Autos und so Zeug, sondern schlicht und ergreifend die erfolgreiche und flächendeckende Vertreibung des Anwohnerverkehrs und speziell der Stellplätze im öffentlichen Raum.
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#1367408 - 12/21/18 10:23 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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Hallo, oder so: Grüße Andreas
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#1367409 - 12/21/18 10:26 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Andreas]
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Das ist aber bei den Niederländern so
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#1367412 - 12/21/18 10:33 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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Wieso sind die, die einfach nur fahren, um anzukommen, »Kampfradler«? Wo bleibt der gleichermaßen abwertende Ausdruck für die wirklich sozial unverträglichen Verkehrsteilnehmer?
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#1367413 - 12/21/18 10:34 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Falk]
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Hallo Falk, Wieso sind die, die einfach nur fahren, um anzukommen, »Kampfradler«? Weil man sich als Radfahrer durch ein Dickicht von Rumpelradwegen, Grünstreifen, Radweg-Enden im Nichts etc. durchkämpfen muss. Grüße Andreas
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#1367416 - 12/21/18 10:43 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Falk]
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AndreMQ
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Wieso sind die, die einfach nur fahren, um anzukommen, »Kampfradler«? Wo bleibt der gleichermaßen abwertende Ausdruck für die wirklich sozial unverträglichen Verkehrsteilnehmer? Das ist nicht negativ gemeint, sondern sind die, die sich den ihnen zustehenden Verkehrsraum auch unter widrigen Bedingungen erkämpfen. Aber die Masse der Leute, die vom MIV auf das Rad geholt werden sollen, gehören nicht dazu. Leider im Gegenteil, in der Rolle MIV benehmen sie sich i.d.R. daneben, so dass eben heute "Kampfradler" nötig sind. Ich meine damit nicht die Leute, die bewußt Verkehrsregeln mißachten, Fußgänger gefährden, ohne Licht fahren, ....
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#1367418 - 12/21/18 10:43 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Falk]
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Wieso sind die, die einfach nur fahren, um anzukommen, »Kampfradler«? Wo bleibt der gleichermaßen abwertende Ausdruck für die wirklich sozial unverträglichen Verkehrsteilnehmer? gibt's solche (ab)wertenden Ausdrücke für KfZ und deren Nutzer.nicht bereits in manchen Beiträgen auch innerhalb dieses Forums? Oder habe ich das bisher immer völlig falsch gelesen und die von mir beobachteten entsprechenden Buchstabenkombinationen sollten eigentlich andere Begriffe/Ausdrücke darstellen"?
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"If you want something done, do it yourself." | |
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#1367423 - 12/21/18 10:56 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: hopi]
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»Kampfradler« ist allerdings ein echter Kampfbegriff eines gewissen süddeutschen Mitbürgers, der von der vorvorletzten Bundesregierung seinem Namen entsprechend eingesetzt wurde. Ist die Rammsau mit Ministergehalt schon vergessen?
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#1367424 - 12/21/18 10:58 AM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: Andreas]
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AndreMQ
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Hallo,
oder so:
....
....
Grüße Andreas Ja, das sieht doch gut aus und ist eine Hilfe für Radler und KFZ. Und jetzt stellt man sich vor, wenn rechts und links geparkt würde. Die Streifen werden sofort sinnlos bis gefährlich. Also der Krieg ist gegen die Parkplätze zu führen und nicht gegen die Streifen.
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Edited by AndreMQ (12/21/18 10:58 AM) |
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#1367432 - 12/21/18 12:29 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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..... Die Verkehrsplaner sind die Gekniffenen, die weder von diesen Richtern Hilfe bekommen und die veranwortliche Politik in der Kommune hat einen Haufen Angst davor, sich mit den Anwohner anzulegen (das nennt sich "Parkdruck") und beide stellen die Verkehrsplaner vor nicht lösbare Aufgaben. Solche Urteile passen - zunächst überraschend - voll in diese Linie. Anstatt mitzuhelfen, diesen teuer angelegten Schutzstreifen Wirkung zu verschaffen, wird es formaljuristisch lächerlich gemacht. Da wird nichts lächerlich gemacht. Um das zu erkennen, muss man aber seine "eingeengte Radfahrersicht" verlassen, und sich der Gesamtthematik "Verkehrsraumnutzung und Verkehrsfunktion" eher neutral-wissenschaftlich nähern. Sonst rennt man weiterhin in die klassische Radfahrer-gegen-Autofahrer-Diskussionsfalle, mit allen üblichen ideologisch verhärteten Argumenten. Damit löst man nichts. Dass es auch anders geht seitens der Verkehrsplaner/Stadtverwaltung -von wegen Parkdruck - habe ich ja mal hier verlinkt. Eine Stadt muss dazu eben auch - ggf. von der daran interessierten Bevölkerung - sanft "gezwungen" werden, mutige Entscheidungen zu treffen. Und sich von dem reflexartig einsetzenden Shitstorm der "Autofahrer-Abzocke"- und "Wo-sollen-wir-denn-sonst-unser-Auto-hinstellen"-Heuler nicht beeindrucken lassen. Dass sich manche Region in D auch in 2018 noch in der Hochphase der MIV-Förderung wähnt und die Zeichen der Zeit missdeutet, ist bekannt. Da werden Gerichte aber keinen Einfluß drauf nehmen können, eine Stadt kann da nicht zu "mehr Mut" verurteilt werden - das muss vom Souverän in der Region durchgedrückt werden. Ich glaube du siehst das falsch. Wenn es gegen die Parker ging, müsste man gegen diese vorgehen. Und das sollte eventuell möglich sein.
Das Gericht hatte aber nur darüber zu befinden, ob man gegen Schutzstreifen klagen könne. Und das geht so eben nicht.
Gegen die Parkplätze kann man eventuell klagen, auch mit dem Argument des Schutzstreifens in der Dooringzone (Parker zwingen dazu den Schutzstreifen zu verlassen, was zusätzlich gefährdend ist, auf jeden Fall der anvisierten Schutzwirkung offensichtlich nicht zuträglich ist). Nein - genau dieses Argument hat das oben zitierte Gericht in seinem Urteil erledigt. Wo keine Nutzungspflicht, da auch keine Dooring-Gefahr, weil ich ja Abstand halten kann/darf/muss. Dass der größte Teil der Fahrradnutzer gedankenlos in der Gegend rumkullert, bzw. auch gar keine Ahnung davon hat, dass es irgendwelche Rechtslagen gibt, die sein Tun betreffen, ist kein Gerichtsproblem - sondern eher eine Frage von Interesse, Bildung, Intellekt. Wieso sind die, die einfach nur fahren, um anzukommen, »Kampfradler«? Wo bleibt der gleichermaßen abwertende Ausdruck für die wirklich sozial unverträglichen Verkehrsteilnehmer?
Das ist nicht negativ gemeint, sondern sind die, die sich den ihnen zustehenden Verkehrsraum auch unter widrigen Bedingungen erkämpfen. Aber die Masse der Leute, die vom MIV auf das Rad geholt werden sollen, gehören nicht dazu. Leider im Gegenteil, in der Rolle MIV benehmen sie sich i.d.R. daneben, so dass eben heute "Kampfradler" nötig sind. Ich meine damit nicht die Leute, die bewußt Verkehrsregeln mißachten, Fußgänger gefährden, ohne Licht fahren, .... Es ist schon interessant, mit welch kruder Argumentation man versucht, sich als Kämpfer für eine bessere Sache über die anderen zu erheben. Der nächste "Kriegschauplatz": Gute Kampfradler vs. böse Kampfradler - wer ist der bessere Diener für die Sache?? Fahr' doch einfach mit der Selbstverständlichkeit und Selbstsicherheit Rad, die die Rechtslage hergeben. Wenn sich daran andere, weniger selbstbewusste Radler, dann ein Beispiel nehmen / sich daran orientieren, ist doch alles gut. Diese ständige verbale und mentale Aufrüstung und Kriegspropaganda hilft doch nun wirklich niemandem
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#1367440 - 12/21/18 02:35 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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in den Niederlanden klappt das aber
Ab und an kann da passieren das hinter dir, oder dir entgegen, ein sehr breitest Landwirtschaftliches Fahrzeug kommt, welches grade so auf der Fahrbahn passt. Ist aber kein Problem, mit was guten willen von beiden Seiten klappt das auch.
Wo kann man das eigentlich lernen, das man immer zu allen Bedenken hat?
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Edited by Oldmarty (12/21/18 02:38 PM) |
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#1367442 - 12/21/18 02:48 PM
Re: Fahrradzukunft 27 erschienen!
[Re: ]
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Die Verkehrswende ist nicht NOx, E-Autos und so Zeug, sondern schlicht und ergreifend die erfolgreiche und flächendeckende Vertreibung des Anwohnerverkehrs und speziell der Stellplätze im öffentlichen Raum. Sind denn die Autofahrer nicht Teil der Öffentlichkeit? Ich finde, diese doch recht krasse Ideologie nicht hilfreich. Das erinnert mich an die ärgsten Auswüchse der Proletarier- oder Emanzipationsbewegungen. Mit großem Haß wurden die Feinde bekämpft, mit dem mehr oder weniger klaren Ziel, im Falle des Sieges genauso auftreten zu wollen. Aus Arbeitern sollten Diktatoren werden, unterdrückte Frauen wollten genauso Machos werden und die Fahrradheiligen wollen alle anderen ebenso an den Rand drängen, wie sie sich selber an den Rand gedrängt fühlen. So wird das nichts. Der öffentliche Raum ist für alle da. Ohne Kompromisse zu schließen, kann es nicht gehen. Immer wieder liest man hier von Fantasien, wie doch der Verkehrsraum optimal für Radfahrende zu gestalten sei. Das ist Träumerei und in hohem Maße unsozial.
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...in diesem Sinne. Andreas |
Edited by iassu (12/21/18 02:49 PM) |
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