Man kann aber auch - trotz Beteuerung der IP??-Verlässlichkeit - die Frage stellen, welcher Nutzer so bescheuert ist, sein Handy tatsächlich einer intensiven Schwallwasserbehandlung auszusetzen.
Wenn eine
Schutzart angegeben wird, muss das Gerät diese einhalten. Da gibt es kaum Interpretationsspielraum. Laut Bedienungsanleitung vom Xperia V
(PDF) wird IP 57 erfüllt. Ziffer 7 an zweiter Stelle garantiert Wasserdichtheit bei zeitweiligem, kompletten Untertauchen (30 min bei 1 m Wassertiefe). Der Wasserglas-Tauchtest von Journalisten entspricht noch lange nicht IPX7. Wenn trotzdem Wasser bis zum Akku gelangt, ist das aus meiner Sicht ein Mangel (Kurzschlussgefahr). Die nur teilweise gedichtete Rückseite ist
hier zu sehen und beschrieben.
Ob dieses Verhalten individuell vom Käufer toleriert und als praxisgerecht angesehen wird, wäre eine andere Frage. Aus meiner Sicht, ist eine gute Wasserdichtheit (mindestens IPX5) an einem Outdoorgerät kein Luxus, sondern sehr sinnvoll. Regen während der Fahrt erfordert mindestens IPX6. Solche Geräte gibt es. Alternativ praxistaugliche Zubehörteile für Standard-Smartphones, die sehr hohe Schutzarten garantieren.