In Antwort auf: Holger

Nu ist es aber jedem selbst überlassen, Windjacken und Armling zu anderen als den gesetzlich vorgesehenen Zwecken zu nutzen. Sanktioniert wird das meines Wissens selten grins

Meines wissens gibt es keine gesetzliche Vorschrift, die die Verwendung von Armlingen regeln würde. Ebensowenig wie eine, die die Verwendung von Socken als Handschuhe verbieten würde. Trotzdem wird aus einem Socken kein Handschuh und aus einer Windjacke kein Armling. Das sind einfach unterschiedliche Kleidungsstücke die unterschiedlich funktionieren und für unterschiedliche Einsatzzwecke geeignet sind.

Armlinge sind idR gefüttert und wärmen, sind aber trotzdem luftdurchlässig sodass man nicht übermässig schwitzt. Bei Windjacken ist es genau umgekehrt. Die zieht man an wenn der Wind bläst und man deswegen droht auszukühlen, oder wenn es auch für Armlinge zu kalt ist. Wenns ganz kalt wird zieht man Armlinge und die Windjacke an.

Die Windjacke flattert halt und bremst und ist im Peloton nicht ganz so gefahrlos an- und auszuziehen wie Armlinge. Und wenn man sich anstrengt, schwitzt man tierisch, drum kommt die überwiegend bei Bergabfahrten zum Einsatz. Eine brauchbare Windjacke, die das Packmass von 2 Armlingen hat ist mir übrigens noch nicht untergekommenn, welche wäre das z.B.?

Bei Radreisen nehme ich auch keine Armlinge mit (Ausnahme: Alpencross). Da habe ich Zeit mir bei Bedarf was anderes anzuziehen und auch Platz für ein Langarmtrikot.