Kupplung für egal vievielspurige Anhänger an der
Sattelstütze ist ja (nicht nur hier) auch immer wieder ein Thema für Glaubenskriege und auch eine Domäne der "demokratischen Physik" (TM)

lG Matthias
PS.: Weil ich den Faden im Pedelec-Forum gelesen habe - Deine Interpretation, daß bei einem Gespann nur die Hänger-
Stützlast beim Systemgewicht des Fahrrades berücksichtigt werden muß, teile ich nicht ganz. Beim Beschleunigen und v.a. Bremsen haut die komplette Masse des Hängers noch ganz gewaltig mit rein. Wenn es um diese Belastungen geht, dann ist die Art der Kupplung spätestens bei der einknickenden VR-Gabel absolut egal. (Umkehrschluß - wenn allein wegen der VR-Gabel ein Hersteller Anhängerverbot ausspricht, müßte das z.B. für dieselbe Gabel letzlich auch bei einem Normalfahrad ohne Elektro gelten - vor dem Herrn und beim Bremsen sind alle Räder/Gespanne gleich, egal ob mit oder ohne Elektro )
PPS.: Die in dem Pedelecforum von einer Antwort eines Aldi-Lieferanten (MIFA?) Argumentation gelieferte Interpretation "Hängerbetrieb" = "Lastenfahrrad" und daraus der Umkehrschluß "Normalfahrrad" = "Hänger unzulässig" ist sehr interessant - ich würde wetten, da haben die Hausjuristen und die Versicherer von MIFA mitgeredet. Die StVZO und soweit ich weiß auch die DIN geben dazu nichts her....