Hallo >Heinz,
ich vermute, da velwechserst du was.
Es gibt die DIN, die meines Wissens Anhänger nicht verbietet.
Und es gibt verschiedene LGAs. Jede LGA prüft gegen Auftragsvergabe, was du in Auftrag gibst, und das hat mit der DIN erst mal nix zu tun. Mir ist bekannt dass die so Sachen wie Gift im Lenkergriff und scharfe Kanten prüfen. Was sie hier prüften, weiß ich nicht.
Vorderradantriebe sind sowieso kritisch wegen ihrer hohen wechselnden Belastung auf die Gabel und den vorderen Rahmen: auch die ZEG mit Pegasus hatte da große Probleme. Vorderradantriebe werden allerdings gerne in Stromern verbaut, weil sie billig sind.
Weiß Jemand, was Utopia zu seinen Stromrädern, die ja auch Vorderradantrieb aufweisen, vorgibt?
Einspurige Kinderanhänger an einspurigen Zugfahrzeugen halte ich generell für keine gute Lösung. Was passiert, wenn das Zugrad umkippt? Wie stark schwingt der Hänger im Wiegetritt?
Man kann den Hänger auch nicht ohne starken Komfortverlust für das Kind abgekuppelt stehenlassen weil er sich stark seitlich neigt, geschweige denn als Kinderkutsche mit der Hand ziehen.