In Antwort auf: netbelbo
Aber sollte ein Produkt in dieser Preiskategorie nicht wenigstens einen Hinweis darauf in der Gebrauchsanleitung aufweisen, dass die Nutzung barhändig ein gewisses Risiko darstellt? ... sollte daher dem Hersteller bekannt sein.


Einerseits gebe ich Dir durchaus Recht, netbelbo, andererseits ist mir bei Deinem Wunsch nicht ganz wohl: konsequent weitergedacht (natürlich nicht nur bezüglich Lenkergriffen) liefe das irgendwann auf eine Art Beipackzettel hinaus, auf dem alle, aber auch wirklich alle jemals bekannt gewordenen Probleme aufgelistet werden (müssen). Oder auf eine völlige Selbstentmündigung des Nutzers à la USA, der von nichts mehr auch nur die geringste Ahnung zu haben braucht (außer vom Klagerecht), weil er den Hersteller für jeden Furz verantwortlich machen kann, solange der nicht schriftlich darauf aufmerksam gemacht hat.

Grübelnde Grüße,
Alexander