Zitat:
Weiß da jemand genaueres?

Ich nicht, aber in Deiner Firma vielleicht der Betriebsrat oder der Sicherheitsbeauftragte.
Erlaubt sind 'Umwege' in jedem Fall dann, wenn sie wg. Fahrgemeinschaft oder zum Abliefern von Kindern im Kindergarten o. dgl. dienen. Das ist bei mir fuer meine Anreise am Montag frueh und Heimfahrt am Freitag (mit einem Kollegen) interessant. Er liefert erst sein Kind ab und dann holt er mich ab. Der Umweg ist also OK.