aktive Fahrradbeleuchtung (...) nicht aber dem Gesehenwerden vom motorisierten Verkehr dient.
Hi HeinzH,
Stimmt nur fuer den Fall der frontalen Begegnung, der Annaeherung von hinten oder von der Seite. Hier werfen die Reflektoren in der Tat das Autolicht so stark zurueck, dass es schon wurscht ist, ob der Radfahrer auch noch einen eigenen Scheinwerfer bzw. ein Ruecklicht hat. Das ist definitiv so.
Was ist jetzt aber, wenn Du mit Deinem tiefer(?)
gelegten BMW

rechts abbiegen musst und von hinten kommt ein Radfahrer der gradeaus weiter will??
Dann gibt's genau zwei Moeglichkeiten: Entweder der hat ein Licht vorn drauf und Du siehst einen Lichtpunkt im rechten Aussenspiegel oder er hat keins. In letzterem Falle wirst Du abbiegen und den Radler ggf. umnieten weil im Spiegel war nur schwarze Nacht
