Wenn man selber kein Schmerzensgeld will und ansonsten ein vernüpnftiges Verhältnis zu Herrn und Hund hat: Genau wie schon geschrieben, den betreffenden Versicherungen melden, dann werden im Regelfall die Haftpflicht vom Hundehalter und die Krankenversicherung des Gebissenen das untereinander ausmachen, und gut.