Naja, mit so dicken Kanonen wollen wir hier mal nicht schießen, oder? Im Gegenteil, vielleicht könnte hinsichtlich des Erwerbs der Ware sogar § 17 StGB, Verbotsirrtum, greifen.

Interessant finde ich, daß der Importeur enenfalls von Asbest sprach. Woher will er das so genau wissen? Ich als Laie kann Asbest von einem ähnlichen Material, z.B dem Material aus dem moderne Brandschutzdecken bestehen nicht unterscheiden... und ob der asiat. Retailer der den Weltmarkt versorgt, dies so ohne weiteres rausrückt?