Seit die Schweiz auch zum Schengener Raum gehört, dürfen an der Grenze Schweiz-Deutschland oder Schweiz-Österreich bei der Einreise in die Schweiz keine systematischen Personenkontrollen (= Kontrolle der Identität) mehr gemacht werden. Weiterhin dürfen aber an der Grenze jederzeit Personen angehalten werden, um die Einhaltung der Zollvorschriften zu kontrollieren (die Schweiz gehört nicht zur Zollunion). Das Grenzwachtkorps darf also jede Person anhalten und fragen, ob sie etwas zu verzollen hat. Dabei darf es auch die Identität der Person kontrollieren. Ausserdem darf es jemanden auch bei Verdacht auf strafbare Handlungen oder wenn nach der Person gefahndet wird, kontrollieren. Weiter sind mobile Personenkontrollen unter den genannten Voraussetzungen nicht nur an der Grenze, sondern auch im sogenannten Grenzhinterland möglich.
Für den Grenzübertritt von der Schweiz nach Österreich gilt das Gleiche wie für den umgekehrten Grenzübertritt: Du bleibst im Schengenraum, unterliegst also grundsätzlich keiner Personenkontrolle. Aber du wechselst Zollgebiet, musst also Ware verzollen (nach den EU-Vorschriften).

Deshalb: Ja, einen Personalausweis brauchst du. Für zu verzollende Ware bei der Einreise nach Österreich / in die Zollunion kann ich dir keine Auskunft geben.

Für die Verzollung von Ware bei der Einreise in die Schweiz: Fleisch, Wurst, Milchprodukte etc. sollten meines Wissens kein Problem sein, wenn du sie nur als Picknick, Reiseproviant einführst.

Bettina