Die Betreibergesellschaft wollte gerne von einer Röhre die Hälfte abzweigen, damit Radfahrer selber durchfahren können. Die Feuerwehr hatte aber absurde Bedenken angemeldet und vor allem muß das der Automobilminister des Bundeslandes Schleswig-Holstein genehmigen. Den stört es überhaupt nicht, wenn Radfahrer noch so behindert oder verhindert werden. In Schleswig-Holstein wurden ja auf vielen sehr wichtigen Straßen Fahrradverbote eingeführt. Aber wenn eine von Autos relativ wenig befahrene Strecke von vier auf drei oder zwei Spuren reduziert wird, das will der auf keinen Fall genehmigen. Für diesen Minister besteht Individualverkehr nur aus motorisiertem Individualverkehr.