Der "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" beinhaltet aber gewisse Änderungen des Nutzers an seinem Rad, die der Hesteller bei der Konstruktion berücksichtigen muss. Ich habe das, wie du weißt, bei der Gravur mit dem ADFC-Juristen durchdekliniert. Wenn die Felge nach Norm und Herstellerlisten für mehrere Reifenbreiten zugelassen ist, muss also der Hersteller einplanen, dass diese Reifenbreiten vom Käufer auch genutzt werden könnten und kann sich nicht aus Garantie oder Gewährleistung stehlen.
Ist denn die Felge, die Utopia verwendet vielleicht zufällig für schmälere Reifen nicht zugelassen? Ich kenn mich bei Utopia ned besonders aus, aber bei den breiten Felgen halte ich das durchaus für möglich. Insofern halte ich solch einen Hinweis durchaus für vernünftig und richtig, denn welcher Normaluser weiß schon, was bei seinen Felgen zulässig ist? Insofern ist das wie beim Auto: Reifenbreiten werden zugelassen, weil die bei der angewendeten Technik
sicher funktionieren.