Deswegen, Florian,
schrieb ich auch "Bestimmungsgemäßer Gebrauch". Der "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" beinhaltet nicht, dass ich mit einer Leeze Downhill fahren kann und mit einem Carbonrennrad und 30 kg Gepäck durchs Karakorum fahren kann.
Der "Bestimmungsgemäßer Gebrauch" beinhaltet aber gewisse Änderungen des Nutzers an seinem Rad, die der Hesteller bei der Konstruktion berücksichtigen muss. Ich habe das, wie du weißt, bei der Gravur mit dem ADFC-Juristen durchdekliniert. Wenn die Felge nach Norm und Herstellerlisten für mehrere Reifenbreiten zugelassen ist, muss also der Hersteller einplanen, dass diese Reifenbreiten vom Käufer auch genutzt werden könnten und kann sich nicht aus Garantie oder Gewährleistung stehlen.
Bei Treckingrädern aus Carbon kann ich mir da in den nächsten Jahren interessante juristische Geplänkel vorstellen, wenn der Käufer seinen Kindersitz an das Kohlerohr schraubt.