Hallo,
in Nahverkehrszügen mit dem Zusatz "beschränkt möglich" ist der Radtransport kein Problem. Die Bahn sichert sich mit diesem Zusatz nur dagegen ab, dass die Kapazitäten beschränkt sind und er 267. Radler eben nicht mehr mitgenommen werden kann. Grundsätzlich sind in Bayern meines Wissens alle Regionalzüge für die Radmitnahme zugelassen, ob die nun ein besonderes ABteil haben oder nicht (einige Radlfeindliche Schaffner wollen das aber nicht wahr haben). Falls kein Radabteil drin ist, sollte man auf die Zugangsbereiche am Zuganfang oder -ende zurückgreifen. Mehr Platz bieten auch die Zugangsbereiche, die an die 1. Klasse grenzen (Abteile an der Seite=>Platz reicht für Radabstellung).
Viel Spaß!