Hallo Andreas,
[...] wie beispielsweise eine vergütung bei nichterfüllung der dienstleistung laut kaufvertrag.
Zynisch formuliert: Würden mehr Kunden mal in die AGBs der Bahn schauen, würden sie a) im Nachhinein nicht so jammern über die pöhse, pöhse Bahn, b) von vornherein eine andere Personenbeförderung ins Auge fassen oder c) lustige Musterprozesse gegen die Bahn anstrengen (ich sach nur: "Erklärungsfiktion" in Zusammenhang mit BahnCard-Verlängerung)...
Besonders an b) ist was dran.
Aber trotzdem alles an meiner anspielung vorbei, denn die bezieht sich auf die verspätungen, die bei fernverbindungen mit umsteigen regelmäßig bei ein bis zwei stunden liegen. Die erstattung findet in form einer gutschrift auf die nächste bahnfahrt statt, ist also keine erstattung für die nicht erbrachte leistung, sondern nur ein rabatt, der erst dann wirksam wird, wenn man wieder geld an die bahn bezahlt.
(Die automatische bahncardverlängerung ist danach ja nur noch die krone der verarschung.)
Im konkreten Fall ging's doch aber hier um ein Buchungsproblem, das bei näherer Betrachtung gar keins ist.
Das ganze preissystem der bahn ist ein problem.
Die genannten "normal"preise sind rein fiktiv. Bei näherer betrachtung gibt es kein angebot, zu dem es keinen irgendwie gearteten rabatt gibt. Diese als rabatte getarnten betriebswirtschaftlichen normalpreise werden aber gebunden an frühbuchung & kreditkartenzahlung oder einmal jährlich sonderumsatz (bahncard) - auf marketingdeutsch "kundenbindung" genannt.
Nun gibt es aber auch leute, die wollen einfach nur für ihr geld von A nach B, zu betriebswirtschaftlich fairen preisen, ohne bindungen und ohne verkomplizierende umstände, die wertvolle zeit stehlen. Kann ja sein, dass das heutzutage und insbesondere von der bahn zuviel erwartet ist ...
MfG