Hallo Andreas,
[...] wie beispielsweise eine vergütung bei nichterfüllung der dienstleistung laut kaufvertrag.
Zynisch formuliert: Würden mehr Kunden mal in die AGBs der Bahn schauen, würden sie a) im Nachhinein nicht so jammern über die pöhse, pöhse Bahn, b) von vornherein eine andere Personenbeförderung ins Auge fassen oder c) lustige Musterprozesse gegen die Bahn anstrengen (ich sach nur: "Erklärungsfiktion" in Zusammenhang mit BahnCard-Verlängerung)...
Im konkreten Fall ging's doch aber hier um ein Buchungsproblem, das bei näherer Betrachtung gar keins ist.
Dass das Buchungsportal der Bahn allgemein, zumal bzgl. der Radmitnahme, ausbaufähig ist, steht ja ohne Zweifel.
cheers,
C.
PS: Die hier inflationär vorgetragenen Bahnprobleme kann ich aber insgesamt persönlich nicht so recht nachvollziehen. Aber auch
dafür ist ja ein Forum da...
