In Antwort auf: manfredf

Es hängt einmal sicher davon ab, um welche Versicherung es geht.



Das ist mir jetzt auch nicht so richtig klar.
Ich vermute jetzt mal, dass es um die Betriebshaftpflicht des Händlers oder um die Produkthaftpflicht des Herstellers gehen könnte?
Bei beiden -wie übrigens auch bei der trivialen Privathaftpflicht- ist die Aussage, "die Versicherung zahlt nicht" meist irreführend. Niemand hat als Geschädigter einen Anspruch gegenüber der Versicherung des Gegners. Den Anspruch hat man gegenüber dem Verursacher des Schadens. Und diesen Anspruch muss mann ggf gerichtlich durchsetzen.
Um in Deutschland eine Forderung wegen Produktenhaftung durchzusetzen, muss man schon einen verdammt langen Atem, viel Zeit und Geld und sehr gnädige Richter haben. Und wohlgemerkt man braucht alles. Ein oder zwei Punkte davon allein reichen nicht.