Welchen Nachweis über den Versicherungsschutz verlangen die Veranstalter? Wie genau muss darin ausformuliert sein, dass der Schutz auch für die Brevets gilt? (Aus meinen Versicherungsunterlagen könnte ich das nicht genau entnehmen: Radrennen sind zwar explizit ausgenommen, aber die Brevets verstehen sich ja nicht als Rennen (auch für die Versicherung??), dann gibt es aber auch die Bestimmung, dass "gefährliche und ungewöhnliche" Betätigungen nicht versichert sind, was immer auch darunter fallen mag ).
Ich hab da vor vier Jahren mit meiner Versicherung wg .eines ähnlichen Passus rumgestritten und argumentiert, dass es sich dabei nicht um ein Rennen handle. Das Ende vom Lied war, dass ich meine Haftpflicht fristlos gekündigt habe und zum Haftplichtversicherer beim ADFC gewechselt habe, der solche Veranstaltungen mitversichert (P&P). Ob das in Frankreich aber tatsächlich jemanden interessiert, hab ich nicht herausbekommen.
Viel Spaß bei den Brevets! (Bei mir geht's erst nächstes WoE in Mulhouse los)