Hallo
und sorry das ch diesen alten Thread wieder raushole, aber ich hab mit meinem Inolight 20+ rade dasselbe Problem, dass ich jetzt keinen Frontreflektor mehr habe.
Ich möchte nicht auf der StZVO herumtrampeln, ich kenne diese eh zuwenig. Aber es ist doch richtig, das dort festgelegt wurde, dass ein Fahrrad einen weißen Relektor vorne und einem roten Reflektor hinten (mal von der funktionierenden Beleuchtung abgesehen) haben muss.
Auslegungsargumentationen wie: "Wenn ich fahre hab ich eh licht an und werde auch ohne refektor gesehen und wenn das licht kaputt wäre, dürfte ich trotz reflkor nicht fahren " kann ich aber auch sehr gut nachvollziehen udn sind auch logisch. Nur dem Poliisten der mich bi einer KOntrolel anhäkl ist das dann herzlich egal (ok wann kommt sowas schon vor..).
Aber laut StZVO muss ein weißer Reflektor sein?! (ich würde dann denke ich auch zu (schwarzer) Reflexfolie (die reflektiert weiß) greifen, denke ich).
Danke
Gruß Christian