In der vor-Ahead-Zeit konnte man die Frontreflektoren noch am Vorbauschaft anbauen. Mit Ahead ist es damit allerdings vorbei. Bei Baumarktbergfahrrädern hängt meistens ein Reflektor an der Gabelbrücke. Der Platz ist vermutlich bei Dir vom Inoled besetzt. Kunstbauten am Lenker sind meistens auch nicht die Masse. Wenn du gar keinen Platz findest, dann lass es einfach. Wenn Du eine Lenkertasche verwendest, dann hat diese i.d.R vorne eine Reflexfläche. Die StVZO ist beim Frontreflektor auch ziemlich unscharf.
warum? Ist doch alles klar beschrieben... Noch eins, der Inoled hat eine ausdauernde Standlichtfunktion. Von sowas wussten die Autoren der etwas angestaubten Verordnung noch gar nichts. Das Standlicht ist meiner Meinung nach deutlich hochwertiger als ein Reflektor, da es auch ohne direkte Anstrahlung gut sichtbar ist. Stand licht ist zweifelsfrei eine vernünftige Sache, hat aber nichts mit dem Reflektor zu tun. Der Reflektor strahlt das Licht zurück, auch wenn man selber gar keinLicht eingeschaltet hat Insofern, pfeif drauf. Was es nicht gibt, gibt es nicht. Das sind ja tolle Ratschläge Es ist auch kaum bekannt, dass zum ordnungsgenmäßen Schluss neben dem Großflächenreflektor, der heute sinnvollerweise mit dem Schluss vereinigt wird, auch noch ein Reflektor am Schutzblech gefordert wird. wo bitte steht in der StVZO unter Beluchtungseinrichtungen etwas von Schutzblechen? Sowohl die Schlussleuchte als auch der Großflächenreflektor können am Schutzblech befestigt werden, müssen aber nicht! Das zeigt eigentlich die Weltfremdheit der StVZO, in der es extra für Fahrradbeleuchtung einen eigenen, sehr restriktiven Abschnitt gibt.
Falk, SchwLAbt
Gruß André