Auf den Kanaren wird es keinen kratzen, da ist schon reguläres Fahrradlicht fast unbekannt. In Deutschland regelt die StVZO auch nur Fahrzeugbestandteile. Lampen am Körper sind also zumindest nicht so zu verbieten. Ich habe auch schon versucht, zusätzlich mit Stirnlampe zu fahren. Ein Ersatz für einen Scheinwerfer ist es nicht. Dazu streut sie zu breit und die Leuchtdichte ist zu gering. Was noch schlimmer ist, irgendwann nervt das Gummiband um die Rübe. Möglich, dass das Mützen- und Helmträger anders empfinden.
Falk, SchwLAbt