Jetzt ist's mir schon klarer.
Aber:
Als einspuriges Fahrzeig hält man links
Heißt das, eine Oma auf soch einem Dreirad hält rechts? Ist ein Omadreirad oder ein gewöhnliches Rad mit Kinderanhänger rechtlich ein Fahrrad? Wie groß darf denn ein Anhänger sein? Ich hab mal gelesen, laut StVZO wird die Breite mit 2,0 als Höchstbreite eines Fahrrad samt Reiter angesehen, Höhe und Länge hingegen dem Lkw-Maßen angepaßt, sprich 4m hoch und 12m lang!

Kann das stimmen?
Fragende Grüße, Tris.