Moin Eva,
Da hast Du in der Fahrschule nicht recht aufgepasst:
Eine Einbahnstraße in falscher Richgung befahren dürfen neben Blaulichtfahrzeugen auch Funk-Meß-Fahrzeuge, Fahrzeuge der Straßenreiniung und der Müllabfuhr ohne besondere Kennzeichnung.
(und als Du deinen Lappen gemacht hast durften das auch Zustellfahrezeuge der Post) jeweils ohne besondere Kennzeichnung.
Ausserdem therortisch alle Militärfahrzeuge, bei denen das aber aufgund von internen Dienstvorschriften nicht vorkommen wird.
§35 STVO Ach ja, und sinnvollerweise mus der Outler auch bei vielen Einbahnstraßen mit Radlern in Gegenrichtung rechnen.
Übrigens Dank für die ergänzenden Hinweise zu der "Geisterfahrer" Meldung.
Gruß
Hilsi