hallo,
ich persönlich kenn das anders: vor ca. zwei jahren ist meinem vater ein auf der vorfahrtsstraße in verkehrter richtung fahrender rennradler seitlich in's stehende auto gefahren. (muss man erstma hinkriegen... sah aber komisch aus, wie der vorbeigeflogen kam.)
allerdings bekam der radler dafür keinerlei teilschuld zugesprochen - hätte mein vater halt mal in die richtung, aus der niemand zu kommen hat, schauen müssen...
das ist jetz natürlich nur ein einzelfall und sagt nichts über die masse der gerichtsurteile aus, aber in der art und weise kann man unser deutsches verkehrsrecht eben auch auslegen, wenn man nur will. die welt ist eben öfters ungerecht.