Bei den in der ADFC-Radwelt genannten Urteilen ging es um Zusammenstöße von Geisterradlern mit anderen Radfahrern und Fussgängern, nicht um Zusammenstöße mit Kfz. Man beachte auch das Wörtchen "meist" im Ursprungsposting. Es gibt nämlich durchaus Ausnahmen, z.B. wenn der in der richtigen Richtung fahrende Radler alkoholisiert ist, trägt er eine beachtliche Mitschuld.
Gruß
Uli