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StVO § 3 Geschwindigkeit

(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.


Ohne Kommentar,
André


http://www.stern.de/sport-motor/autoservice/:Pisa-Test-ADAC-Autofahrer-Verkehrsregeln/548475.html

grins

MfG