Es gäbe ja noch die Möglichkeit, daß der Autofahrer, um seine Rechtsposition zu verbessern, schnell mal den Dynamo wegklappt?
Kann das Gericht so natürlich schlecht sagen, da ist die andere Begründung doch viel bequemer.
Da finde ich die Beweislastumkehr schon angemessen.
Was anderes ist auf Stadtboulevards: alles bestens beleuchtet, da ist es nicht so unwahrscheinlich, daß einer das Licht nicht einschaltet. Allerdings dürfte da der Autofahrer den Radfahrer niiiie übersehen können, also träfe es da auch nicht den Falschen, wenn man von "Licht an" ausginge... listig

ciao Christian