Hi Michi,
ich hoffe Du bist morgens auch noch gut drauf...
faszinierend dieses geschlossene Weltbild:
§1: ein Liegerad ist "geländegängig"
§2: ist ein Weg dann doch mal nicht zu schaffen, dann ist dieses "querfeldeinfahren aus ökologischen Gründen nicht korrekt"
§3: ansonsten gilt §1.


Tja, so ist das.

Gruss
Thomas